Italienische Asylpolitik: Gericht in Rom untersagt Inhaftierung von Flüchtlingen in Albanien
Ein italienisches Gericht hat die umstrittene Inhaftierung von Migranten außerhalb der EU für unzulässig erklärt. Konkret geht es in dem Verfahren um die seit Kurzem praktizierte Unterbringung von Migranten in einem Lager in Albanien, wo die Asylanträge der Betroffenen von den italienischen Behörden geprüft werden sollten.
Das Gericht in Rom urteilte, dass die zwölf Männer aus Bangladesch und Ägypten nach Italien gebracht werden müssen, damit dort über ihre Asylanträge entschieden werden kann. Zur Begründung führte das Gericht an, dass beide Länder keine sicheren Herkunftsländer seien. Unklar ist, ob die Migranten nun gleich nach Italien kommen oder das Verfahren in die höhere Instanz geht.
Mit zwei neuen Lagern auf der albanischen Seite der Adria will die Rechtsaußen-Regierung von Italiens Ministerpräsidentin Giorgia Meloni nach eigenen Angaben gegen irreguläre Migration vorgehen. Die dort festgesetzten Männer gehörten zu einer ersten Gruppe von 16 Migranten, die auf der Flucht übers Mittelmeer von einem Schiff der italienischen Marine an Bord genommen und dann am Mittwoch nach Albanien gebracht worden waren. Vier der Migranten durften dann aber bereits weiter nach Italien, weil sie minderjährig sind oder erhebliche Gesundheitsprobleme haben. Den Plänen der italienischen Regierung zufolge sollen in den Lagern künftig bis zu 3.000 Asylbewerber gleichzeitig aufgenommen werden.
Italien ist der erste Staat der Europäischen Union, der Flüchtlinge in Lagern außerhalb der EU unterbringt. Dort sollen ihre Anträge von italienischen Beamten im Schnellverfahren geprüft werden: Wer Anspruch auf Asyl hat, darf weiter nach Italien; wer abgelehnt wird, muss zurück. Aufgenommen werden sollen aber nur erwachsene Männer aus als sicher eingestuften Herkunftsländern. Für Kinder, Frauen, Kranke und Folteropfer gilt die Regelung nicht – sie können gleich weiter nach Italien.
Ein italienisches Gericht hat die umstrittene Inhaftierung von Migranten außerhalb der EU für unzulässig erklärt. Konkret geht es in dem Verfahren um die seit Kurzem praktizierte Unterbringung von Migranten in einem Lager in Albanien, wo die Asylanträge der Betroffenen von den italienischen Behörden geprüft werden sollten.
Das Gericht in Rom urteilte, dass die zwölf Männer aus Bangladesch und Ägypten nach Italien gebracht werden müssen, damit dort über ihre Asylanträge entschieden werden kann. Zur Begründung führte das Gericht an, dass beide Länder keine sicheren Herkunftsländer seien. Unklar ist, ob die Migranten nun gleich nach Italien kommen oder das Verfahren in die höhere Instanz geht.