UBS muss Notfallplan nachbessern: „Too big to fail“-Regeln zu Händen die Großbank

Als die Credit Suisse (CS) im März 2023 kurz vor dem Kollaps stand, lag auch ein Sanierungs- und Notfallplan auf dem Tisch, auf dessen Basis die skandalumwitterte Großbank hätte abgewickelt werden können. Doch die Pläne blieben in der Schublade. Die Schweizer Regierung und Behörden hielten eine Abwicklung dieser systemrelevanten Bank für zu riskant. Sie fürchteten, dass dies eine globale Finanzkrise hätte auslösen können. Daher führten sie die CS mithilfe von Notrecht und gewaltigen staatlichen Garantien in die Arme der UBS. Seither wird über die Wirksamkeit der bestehenden Regulierung diskutiert.

Die systemrelevanten Schweizer Banken müssen jährlich darlegen, wie sie im Krisenfall saniert oder liquidiert werden könnten, ohne dass dadurch wichtige Funktionen wie der Zahlungsverkehr in der Schweiz gestört werden. Per Ende 2022 hatte die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) sowohl der Credit Suisse als auch der UBS bescheinigt, dass deren Notfallpläne umsetzbar gewesen seien. Doch bei der Beurteilung der Abwickelbarkeit der verbliebenen UBS hat die Finma nun festgestellt, „dass die Integration der CS zu notwendigen Anpassungen führt, um die Sanier- und Liquidierbarkeit der UBS weiterhin sicherzustellen“. Daher hat die Finma die UBS dazu verdonnert, ihren Stabilisierungs- und Notfallplan zu überarbeiten und nachzubessern. Die Beurteilung dieser Pläne für das Jahr 2024 haben die Aufseher entsprechend erst einmal ausgesetzt, wie sie am Dienstag mitteilten.

Ein UBS-Sprecher bestätigte auf Anfrage, dass die Erfahrungen aus der CS-Krise eine Weiterentwicklung der Abwicklungsplanung erforderten. Mit diesen Arbeiten habe die Bank bereits begonnen. UBS habe ein nachhaltiges Geschäftsmodell und verfüge über eine verlustabsorbierende Kapazität von rund 200 Milliarden Dollar.

Schärfere Gesetze gegen „einzigartiges Klumpenrisiko“

Konkret moniert die Finma, dass die aktuelle Abwicklungsstrategie für die UBS nur die Fortführung der Geschäftstätigkeit im Rahmen einer Sanierung und Restrukturierung des Geschäftsmodells vorsehe. Aufgrund der Erfahrungen aus der Credit-Suisse-Krise seien aber zusätzliche Handlungsmöglichkeiten erforderlich, um sich für eine Krise zu wappnen und die Abwicklungsplanung zu stärken. Letztere müsse weiterentwickelt werden und auch bei einer Insolvenzgefahr greifen. Auch ein Verkauf der Bank als Ganzes oder in Teilen sowie das Herunterfahren einzelner Geschäfte müsse möglich sein, ohne die Stabilität des Gesamtsystems zu gefährden und ohne Steuergelder einzusetzen.

Diese Optionen müsse die UBS in den kommenden Jahren vorbereiten; sie seien konsistent mit den von der Regierung vorgestellten Vorschlägen für eine bessere Regulierung der Großbanken. Inwieweit diese umgesetzt werden, ist allerdings noch offen. Das Parlament wird sich erst dann mit der Revision der „Too big to fail“-Regeln beschäftigen, wenn der parlamentarische Untersuchungsbericht zur Aufarbeitung des Credit-Suisse-Debakels vorliegt. Dieser soll vor Ende dieses Jahres veröffentlicht werden.

Seit seinem Amtsantritt Anfang April wirbt der neue Finma-Direktor Stefan Walter für schärfere Gesetze zur Reduzierung des „einzigartigen Klumpenrisikos“, das aus der Schaffung des neuen Bankriesen für die Schweiz entstanden sei. Walter spricht sich dafür aus, dass die UBS höhere Kapitalpuffer anlegen sollte, und pocht darauf, dass die Finma neue Instrumente und mehr Befugnisse bekommt. Seine Leute sollen früher eingreifen dürfen, wenn eine Schieflage droht. Die aufschiebende Wirkung von Beschwerden sollte aus seiner Sicht aufgehoben werden. „Es kann nicht sein, dass ein Finanzinstitut eine Bedrohung für das Finanzwesen darstellt, wir aber erst einmal viele Jahre vor Gericht diskutieren“, sagte Walter jüngst in einem Vortrag. Zudem will er häufiger öffentlich darüber informieren, wenn seine Behörde Maßnahmen gegen einzelne Institute ergreift. Bisher darf die Finma das in anderen Ländern längst übliche „Naming and Shaming“ nur in Ausnahmefällen betreiben.

Source: faz.net