NS-Raubkunst: Neue Schiedsstelle soll im Kontext Rückgabe von NS-Raubgut helfen

Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände wollen Nachfahren von Menschen, denen die Nazis Kulturgüter geraubt haben, stärker in die Rückgabe dieser Güter einbinden. Dafür soll ab 2025 eine beim Deutschen Zentrum Kulturverluste eingerichtete Schiedsstelle sorgen. Bund und Länder werden sich die Kosten teilen.  

Bisher war die sogenannte Beratende Kommission NS-Raubgut zuständig. An ihrer Arbeit hatte es wegen der geringen Zahl an Rückgaben von NS-Raubkunst immer wieder Kritik gegeben. 

Der Zentralrat der Juden in Deutschland bezeichnete die neue Regelung als wichtigen Schritt auf dem Weg zu einem Gesetz. „Wir sind noch nicht am Ziel“, teilte der Zentralrat mit. Man erwarte durch die Neuregelung eine neue Dynamik für die Restitution von NS-Raubkunst.

Im März hatten sich Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände auf eine Reform der Beratenden Kommission verständigt. Erarbeitet wurden die Normen für eine Schiedsstelle durch eine gemeinsame Arbeitsgruppe. Diese wurde durch externe Expertise und die Einbindung der Opferseite durch die beiden großen jüdischen Verbände in Deutschland, den Zentralrat der Juden und die Jewish Claims Conference, erweitert.

Aufarbeitung der eigenen Geschichte

„Kein öffentliches Haus soll sich künftig noch mit NS-Raubgut schmücken“, sagte der Vorsitzende der Kulturministerkonferenz, Timon Gremmels. Für Deutschland sei die Rückgabe von NS-Raubgut ein unabdingbarer Schritt zur Aufarbeitung der eigenen Geschichte.

Der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, forderte ein bindendes Restitutionsgesetz. „Ein solches gibt es bereits in anderen europäischen Ländern und sollte auch in Zukunft der Maßstab für die Bundesrepublik Deutschland sein“, sagte er. Ähnlich äußerte sich der Präsident der Claims Conference, Gideon Taylor.