Bundesverfassungsgericht: Bundeskriminalamt-Gesetz in Teilen verfassungswidrig

Das Gesetz zum Bundeskriminalamt (BKA) muss in Teilen nachgebessert werden. Eine Verfassungsbeschwerde hatte vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe teilweise Erfolg. Einzelne Befugnisse des BKA zur Erhebung und Speicherung von Daten sind demnach nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Mehr in Kürze hier auf ZEIT ONLINE