Apple ändert Regeln pro App Store
Schon sechs Wochen nach der Verschärfung eines gegen ihn gerichteten EU-Verfahrens nach dem neuen Digitalgesetz (Digital Markets Act, DMA) hat der amerikanische Technologiekonzern Apple die Regeln für konkurrierende App-Entwickler in seinem App Store angepasst. Eine wichtige Neuerung besteht darin, dass konkurrierende Entwickler im App Store jede beliebige Software bewerben und mit Links auf die Angebote verweisen dürfen.
Dies umfasse auch Programme, die nicht auf der Internetseite des Drittanbieters verfügbar seien, sondern zum Beispiel auf einer alternativen Download-Plattform für Apps, teilte Apple mit. Hierzu müssten die Entwickler keinerlei Auflagen bezüglich der Formulierungen oder des Umfangs der Werbeinformationen beachten.
Für Geschäfte, die über Links zu externen Angeboten abgeschlossen wurden, führt Apple gleichzeitig eine neue Gebührenstruktur ein. Dazu gehört eine Abgabe von 5 Prozent auf Zahlungen eines neuen Nutzers in den ersten 12 Monaten. Der Konzern sieht das als eine Art Kommission dafür, dass ein Nutzer und ein Entwickler über den App Store zusammenkamen. Deshalb gilt sie nur, wenn ein Nutzer eine App zum ersten Mal herunterlädt.
Reaktion auf den DMA der EU-Kommission
Zudem ist für 12 Monate auch eine grundsätzliche Abgabe für Käufe vorgesehen, die über einen Link zu externen Angeboten zustande kamen. Sie kann zwischen 5 und 20 Prozent betragen. Aus Sicht von Apple spiegeln die Gebühren den Wert des App Store als Plattform für die Entwickler wider. Bislang verlangt der Konzern Abgaben von bis zu 30 Prozent.
Die neuen Regeln gelten nach Unternehmensangaben mit der Veröffentlichung der nächsten Betriebssysteme für Apple-Geräte im Herbst. Es bleibt die Einschränkung, dass die Links nicht zur Erstellung von Nutzerprofilen und Werbung benutzt werden dürfen. Auch wird Apple die Nutzer weiterhin darauf hinweisen, dass sie den App-Store-Bereich verlassen.
Die Zugeständnisse des Konzerns sind die Reaktion auf ein Verfahren, das die EU-Kommission auf Grundlage des DMA im März in Gang gesetzt und schon im Juni verschärft hatte. Die Brüsseler Behörde hatte bemängelt, Apples Regeln für den App Store verstießen gegen das neue Gesetz. Der Brüsseler Vorwurf lautete, der Konzern hindere App-Entwickler bislang daran, Verbraucher aus dem App Store heraus zu anderen Plattformen oder Zahlungsmethoden weiterzuleiten.
Verband der App-Entwickler ist enttäuscht
Anbieter wie Netflix oder Spotify könnten ferner in ihren Apps nicht über günstigere Preise informieren und Abonnements nicht direkt in der App abschließen. Für Verlinkungen aus der App auf eine Website verlange Apple von App-Entwicklern außerdem Gebühren, die „über das unbedingt notwendige Maß“ hinausgingen.
Das neue Gesetz ermöglicht es generell, den großen, in ihren jeweiligen Ökosystemen als digitale „Torwächter“ eingestuften Konzernen bestimmte Verhaltensweisen von vornherein zu verbieten, die als wettbewerbsbeschränkend gelten.
Wenn die Kommission die von den Unternehmen zur Abhilfe vorgeschlagenen Maßnahmen nicht akzeptiert, können Bußgelder in Höhe von bis zu 10 Prozent des Jahresumsatzes fällig werden. Als längstmöglicher Zeitraum für die Abwicklung eines DMA-Verfahrens ist ein Jahr vorgesehen. Die Kommission ließ zunächst offen, ob ihr Apples Vorschläge ausreichen.
Nach Konzernangaben profitieren von den Änderungen Entwickler, die über den App Store eigene Apps vertreiben. Der Verband CAF (Coalition for App Fairness), der diese konkurrierenden App-Entwickler vertritt, sprach dagegen von einer „weiteren verwirrenden, willkürlichen und teuren Gebührenstruktur“.
Apple verweigere weiterhin die Einhaltung der DMA-Regeln. Die neuen Gebührenstrukturen seien Apples „offenkundiger Versuch, seine Marktmacht zu bewahren“. Entwickler und Verbraucher sollten nicht auf „Apples falsche Versprechungen“ hereinfallen, der Konzern werde die Gebühren senken.
Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens um den App Store laufen in der EU weitere Verfahren gegen Apple. Auch auf seinem amerikanischen Heimatmarkt liefert sich der Konzern Auseinandersetzungen mit Kartellwächtern. Im März reichte das US-Justizministerium eine Wettbewerbsklage gegen Apple ein und warf dem Unternehmen vor, auf illegale Weise eine Monopolstellung im Smartphone-Markt abzusichern. Dies geschehe, indem es Angebote behindere, die Verbraucher dazu bringen könnten, von ihrem iPhone auf andere Smartphones zu wechseln.
Beispielsweise beeinträchtige er die Qualität beim Versenden von Kurzmitteilungen zwischen iPhones und anderen Geräten, damit seine Kunden weiter iPhones kauften. Justizminister Merrick Garland sagte damals: „Apple hat seine Monopolmacht nicht konsolidiert, indem es seine eigenen Produkte besser, sondern andere Produkte schlechter gemacht hat.“
Rund um den App Store war Apple in den vergangenen Jahren in einen viel beachteten privaten Kartellstreit mit dem Videospielehersteller Epic Games verwickelt. Epic warf Apple vor, ein Monopol auf dem iPhone auszunutzen, um Entwicklern von Apps seine Konditionen aufzuzwingen.
Der Fall endete mit einem gemischten Urteil, allerdings schlug sich die zuständige Richterin weitgehend auf die Seite von Apple.