ESC in Malmö: Niederländer Joost Klein von Eurovision Song Contest nicht machbar
Der niederländische Kandidat für den Eurovision Song Contest (ESC), Joost Klein, ist offiziell vom Wettbewerb ausgeschlossen worden. Das teilte die Europäische Rundfunkunion (EBU) mit. Grund dafür seien Polizeiermittlungen im Zusammenhang mit einem Zwischenfall nach dem Halbfinal-Auftritt Kleins am Donnerstagabend. Der Ausschluss habe nichts mit Kleins Verhalten gegenüber der israelischen Starterin zu tun.
„Die schwedische Polizei hat die Anzeige eines weiblichen Mitglieds des Produktionsteams nach einem Zwischenfall nach seinem Auftritt im Halbfinale am Donnerstagabend untersucht. Während das Gerichtsverfahren seinen Lauf nimmt, wäre es für ihn nicht angebracht, weiter am Wettbewerb teilzunehmen“, schrieb die EBU. Das Finale des 68. Eurovision Song Contest werde nun mit 25 teilnehmenden Liedern fortgesetzt. Zuvor war Klein bereits am Freitag von den Proben für das Finale ausgeschlossen worden, ohne dass eine nähere Begründung gegeben
wurde.
Entgegen von Berichten und Spekulationen in Onlinediensten teilte die EBU mit,
dass an dem Vorfall kein anderer Künstler oder
ein Delegationsmitglied beteiligt gewesen sei. Insbesondere gab es Spekulationen, wonach Kleins
Verhalten gegenüber Israels Starterin nach dem zweiten Halbfinale der
Grund der Untersuchung sein könnte. Er hatte sich bei ihrer Befragung auf der
Pressekonferenz die niederländische Flagge über den Kopf gezogen und dazwischen
geredet. Im Vorfeld des ESC kam es zu vielen Protesten gegen
die Teilnahme Israels.
Der niederländische Kandidat für den Eurovision Song Contest (ESC), Joost Klein, ist offiziell vom Wettbewerb ausgeschlossen worden. Das teilte die Europäische Rundfunkunion (EBU) mit. Grund dafür seien Polizeiermittlungen im Zusammenhang mit einem Zwischenfall nach dem Halbfinal-Auftritt Kleins am Donnerstagabend. Der Ausschluss habe nichts mit Kleins Verhalten gegenüber der israelischen Starterin zu tun.
„Die schwedische Polizei hat die Anzeige eines weiblichen Mitglieds des Produktionsteams nach einem Zwischenfall nach seinem Auftritt im Halbfinale am Donnerstagabend untersucht. Während das Gerichtsverfahren seinen Lauf nimmt, wäre es für ihn nicht angebracht, weiter am Wettbewerb teilzunehmen“, schrieb die EBU. Das Finale des 68. Eurovision Song Contest werde nun mit 25 teilnehmenden Liedern fortgesetzt. Zuvor war Klein bereits am Freitag von den Proben für das Finale ausgeschlossen worden, ohne dass eine nähere Begründung gegeben
wurde.