Prozess gegen dies „LKW-Kartell“ wird wieder aufgerollt
Einer dieser größten Schadenersatzprozesse wegen jahrelanger illegaler Preisabsprachen unter Nutzfahrzeugherstellern muss neu verhandelt werden. Wie dies Oberlandesgericht (OLG) München am Donnerstag mitteilte, hat ein Zivilsenat ein früheres Urteil des Landgerichts München in einem Sammelklageverfahren vom Februar 2020 aufgehoben und zur abermaligen Verhandlung an die Vorinstanz zurückverwiesen. Derzeit sei dieser Rechtsstreit insgesamt noch nicht entscheidungsreif, teilten die Richter des 29. Zivilsenats des OLG mit (Az. 29 U 1319/20).
Damit dürften die Hoffnungen von mehr qua 3000 Spediteuren, Unternehmen und Kommunen aufwärts Entschädigung steigen, die ihre Ansprüche an den Rechtsdienstleister Financialright Claims abgetreten nach sich ziehen. Diese fordert, unterstützt von diversen Transportverbänden wie dem Bundesverband Logistik und Entsorgung (BGL), Schadensersatz in Höhe von 560 Millionen Euro nebst Zinsen wegen wohl kartellbedingter Lkw-Preise. Nach damaligen Angaben des BGL geht es um Ansprüche zum Besten von rund 149.000 Nutzfahrzeuge.
Bußgeld aus Brüssel
Ursprung des Rechtsstreits ist ein milliardenschweres Bußgeld dieser EU-Kommission. Im Sommer 2016 hatten die Wettbewerbshüter aus Brüssel gegen die Nutzfahrzeughersteller Volvo/Renault, Daimler, Iveco und DAF Strafen von mehr qua 2,9 Milliarden EUR wegen illegaler Preisabsprachen verhängt. Als Kronzeuge kam MAN ohne eine Geldstrafe davon. Scania war ebenfalls zu einer Geldbuße von 880 Millionen Euro verurteilt worden, gegen die sich dieser Konzern langjährig ungeachtet mit juristischen Mitteln wehrte. Erst vor wenigen Wochen wurde die Geldbuße in voriger Instanz durch den Europäischen Gerichtshof bestätigt.
In den Jahren zwischen 2003 und 2016 hatten sich die Hersteller nicht nur via Bruttolistenpreisen abgesprochen, sondern sich ebenfalls wegen dieser Einführung von Technologien zur Emissionsreduzierung ausgetauscht. Die Kosten gaben sie im Wege erhöhter Preise an ihre Kunden weiter. Die Absprachen betrafen sowohl mittelschwere (Nutzlast zwischen 6 und 16 Tonnen) qua ebenfalls schwere Lkw (Nutzlast via 16 Tonnen). Sie erstreckten sich aufwärts den gesamten Europäischen Wirtschaftsraum. In mehreren Ländern streiten sich getäuschte Käufer und Kartellanten vor Gericht – dies nachdem dieser Forderungshöhe hierzulande größte Verfahren ist die Zivilklage in München
Abtretungen sind wirksam
Das Landgericht München hatte sich in seinem Urteil vor mehr qua vier Jahren nicht mit den geltend gemachten Ansprüchen befasst. Nach damaliger Auffassung dieser 37. Zivilkammer war die Klage gegen die Hersteller MAN, Daimler (heute Daimler Truck), Volvo sowie DAF schon unzulässig. Im Februar 2020 erklärten die Richter die Abtretung dieser Ansprüche an den Inkassodienstleister zum Besten von unwirksam. Sie sahen darin kombinieren Verstoß gegen dies Rechtsdienstleistungsgesetz, dies Inkassounternehmen – wie nun mal Financialright Claims – nur eine eingeschränkte Geschäftstätigkeit erlaubt. Darauf hatten sich ebenfalls die beklagten Lkw-Hersteller ernennen.
Dieser Argumentation folgte dieser Senat nicht. Die Klage sei nicht so gesehen abzuweisen, weil die Forderungsabtretungen nicht gegen dies Rechtsdienstleistungsgesetz verstießen. Vielmehr sei dies Vorgehen von Financialright Claims durch die Inkassoerlaubnis matt.
Das OLG München berücksichtigte zusammen mit seiner Entscheidung ebenfalls die inzwischen gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Dieser setzt zum Besten von die Unwirksamkeit dieser Abtretung eine „offensichtliche Vergehen“ dieser Inkassobefugnis vorne, die dieser Zivilsenat im konkreten Fall dieser Klage gegen dies „Lkw-Kartell“ verneinte.
In den vergangenen Jahren änderten sich zudem mehrere Konstanten in dem Verfahren. Der Rechtsdienstleister Financialright Claim, dieser mit seinem Gründer und Geschäftsführer Sven Bode, den gesamten Streitkomplex via Jahre intensiv begleitet hatte, tauschte sein Management aus. Neuer Geschäftsführer ist seither einigen Monaten Radek Šnábl, ein früher leitender Beamter im tschechischen Finanzministerium. Zudem verlagerte dieser Inkassodienstleister seinen Unternehmenssitz von Düsseldorf nachdem Hamburg.
Einen Wechsel gab es zudem zusammen mit den Prozessanwälten: die US-Klägerkanzlei Hausfeld, die in mehreren europäischen Ländern Massenklagen zum Besten von geschädigte Unternehmen und Speditionen betreut, schied aus dem Mandat aus. Financialright Claims vertraut fortan an aufwärts die deutsche Kanzlei Arnecke Sibeth Dabelstein.