Russland: Russische U-Haft z. Hd. Deutschen wegen Cannabisgummibärchen verlängert
Ein wegen des Vorwurfs welcher Einfuhr cannabishaltiger Gummibärchen in Russland festgenommener Deutscher muss im Gefängnis bleiben. Ein russisches Gericht verlängerte die Untersuchungshaft z. Hd. den 38-Jährigen solange bis zum 15. April. Der Mann hatte nebst einer Gerichtsverhandlung in St. Petersburg beantragt, seine Haft durch Hausarrest zu ersetzen, und sich bereit liegend erklärt, seinen Reisepass abzugeben. Die Anträge wurden daher abgelehnt.
Der Mann war uff dem St. Petersburger Flughafen festgenommen worden. Bei welcher Kontrolle seines Gepäcks wurden nachdem Angaben welcher Zollbehörde cannabishaltige Gummibonbons gefunden. Der Deutsche soll angegeben nach sich ziehen, solche Gummibärchen schon mehrmals nebst längeren Flügen z. Hd. vereinigen erholsamen Schlaf genutzt zu nach sich ziehen. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Drogenschmuggels eingeleitet. Ihm droht in Russland eine Haftstrafe von solange bis zu sieben Jahren.
Der Fall erinnert an die Festnahme welcher US-Basketballspielerin Brittney Griner, die 2022 am Moskauer Flughafen festgenommen worden war, weil sie eine geringe Menge Haschischöl nebst sich hatte. Wegen Drogenbesitzes wurde die Sportlerin, die ebenso z. Hd. den russischen Superleague-Verein Jekaterinburg tätig war, zu neun Jahren Straflager verurteilt. 2023 wurde sie gegen vereinigen in den USA inhaftierten russischen Waffenhändler ausgetauscht.
Ein wegen des Vorwurfs welcher Einfuhr cannabishaltiger Gummibärchen in Russland festgenommener Deutscher muss im Gefängnis bleiben. Ein russisches Gericht verlängerte die Untersuchungshaft z. Hd. den 38-Jährigen solange bis zum 15. April. Der Mann hatte nebst einer Gerichtsverhandlung in St. Petersburg beantragt, seine Haft durch Hausarrest zu ersetzen, und sich bereit liegend erklärt, seinen Reisepass abzugeben. Die Anträge wurden daher abgelehnt.
Der Mann war uff dem St. Petersburger Flughafen festgenommen worden. Bei welcher Kontrolle seines Gepäcks wurden nachdem Angaben welcher Zollbehörde cannabishaltige Gummibonbons gefunden. Der Deutsche soll angegeben nach sich ziehen, solche Gummibärchen schon mehrmals nebst längeren Flügen z. Hd. vereinigen erholsamen Schlaf genutzt zu nach sich ziehen. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Drogenschmuggels eingeleitet. Ihm droht in Russland eine Haftstrafe von solange bis zu sieben Jahren.