Ostmark: Auch zwei mysteriöse Russen können Sebastian Kurz nicht sichern

Am Freitagabend, nachher mehr qua zehn Stunden Verhandlung, steht Sebastian Kurz regungslos da, während jener Richter im Großen Schwurgerichtssaal am Wiener Straflandesgericht dasjenige Urteil verkündet. Wenige Minuten zuvor hatte Kurz diesen Moment noch herbeigesehnt. „Ich bin froh“, sagt er in seinem Schlusswort, „dass die Sache schön langsam ein Ende findet.“ Ein solches Ende dürfte er nicht gemeint nach sich ziehen. Österreichs Ex-Kanzler, jener seit dem Zeitpunkt Oktober des Vorjahres wegen des Vorwurfs jener falschen Zeugenaussage vor Gericht stand, in erster Instanz zu acht Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt. Heißt: drei Jahre Bewährung zu Händen den einstigen Hoffnungsträger. 

Sebastian Kurz habe, so stellte es dasjenige Gericht unverzagt, im Jahr 2020 qua Auskunftsperson im parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Ibiza-Affäre die Unwahrheit gesagt, während er seine Rolle nebst jener Besetzung jener Aufsichtsräte in jener österreichischen Staatsholding Öbag herunterspielte. Er sei viel stärker involviert gewesen, qua er aussagte, davon ist dasjenige Gericht überzeugt.

Das Verfahren geht in die nächste Instanz

Das Gericht folgte mit dem Urteil nur teilweise jener Anklage. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) warf Kurz vor, in insgesamt drei Punkten vor dem U-Ausschuss gelogen zu nach sich ziehen – in zwei Punkten wurde jener ehemalige ÖVP-Chef freigesprochen. Mit Kurz am Wiener Straflandesgericht angeklagt war dessen damaliger Kabinettschef Bernhard Bonelli. Auch er wurde wegen falscher Zeugenaussage zu sechs Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt.  

Kurz und Bonelli hatten die Vorwürfe stets bestritten. Ja, sagte Kurz, vielleicht habe er sich nicht gut genug hinaus die Befragung vorbereitet, vielleicht sei nicht die Gesamtheit „perfekt“ gewesen. Doch er sei mit dem Ziel in den U-Ausschuss gegangen, weder eine Falschaussage zu tätigen noch in ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren verwickelt zu werden. „Mein Ziel war es nicht, zu lügen.“ 

Die Verteidigung kündigte an, Rechtsmittel gegen dasjenige Urteil einzulegen, die WKStA gab am Freitag noch keine Erklärung ab. Das Verfahren geht somit in die nächste Instanz, und zwar an dasjenige Oberlandesgericht Wien. Es wird wohl noch manche Monate dauern, solange bis ein Urteil rechtskräftig wird.

Eine doppelte Niederlage zu Händen Kurz

Doch schon die heutige Entscheidung hat eine große Symbolwirkung. Sebastian Kurz hinaus jener Anklagebank, dasjenige war nicht nur ein Staatsbürger, jener seine Unschuld vor Gericht zu beweisen versuchte, sondern genauso ein gefallener Politstar, jener sein Image umarbeiten wollte. Kurz galt mal qua eine Art Shootingstar jener europäischen Konservativen, wurde genauso in Deutschland von Christlich Demokratische Union und CSU mit Freude hofiert. Nach seinem Rücktritt 2021 stieg er nebst jener Firma des rechtslibertären Milliardärs Peter Thiel ein.

Während des Verfahrens hatte Kurz die Staatsanwaltschaft scharf attackiert und ihr vorgeworfen, ihn aus politischen Gründen zu verfolgen. Er fühle sich „gefrotzelt“ – so nannte dasjenige Kurz vor Gericht: gedemütigt und verlacht von jener österreichischen Justiz. Der nicht rechtskräftige Schuldspruch ist aus diesem Grund vorerst eine doppelte Niederlage zu Händen ihn.

Ein brisantes Verfahren steht Kurz noch im Voraus

Zu Gunsten von zusammenführen Mann ist dasjenige heutige Urteil hingegen eine grenz… gute Nachricht: Die Staatsanwaltschaft stützte sich vor allem hinaus Aussagen und hinaus sichergestellte Chatnachrichten des früheren Spitzenbeamten und Öbag-Vorstands Thomas Schmid, jener einst zum engen Kreis um Kurz zählte – und sich später von ihm abwandte. 2022 legte Schmid vor jener Staatsanwaltschaft ein umfassendes Geständnis ab – und dient sich seither qua Kronzeuge gegen seinen einstigen Freund und den Machtapparat jener ÖVP an. 

Das Gericht sah die Aussagen von Schmid in ihrer Gesamtheit qua glaubwürdig an. Und genau dasjenige wollte Kurz‘ Verteidigung unbedingt verhindern – nicht nur in diesem Verfahren, sondern genauso im Hinblick hinaus eine weitaus brisantere Causa.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt derzeit gegen Kurz genauso wegen mutmaßlicher Korruption im sogenannten Umfragen- und Inseraten-Komplex: Im Wissen oder vielleicht sogar im Auftrag des Ex-Kanzlers sollen Meinungsumfragen manipuliert und Medienberichte zu eigenen Gunsten bestellt worden sein – und dasjenige die Gesamtheit mit Steuergeld finanziert. Kurz wird jener Untreue und jener Bestechung verdächtigt. Er streitet nicht mehr da Vorwürfe ab. Auch in diesem Verfahren belastet Thomas Schmid den früheren Kanzler schwergewichtig.

„Dass zwei Leute fast das Gleiche wahrnehmen, ist schon sehr unglaubwürdig“

Im Falschaussage-Prozess versuchte die Verteidigung mit mehreren Beweismitteln die Glaubwürdigkeit von Schmid zu erschüttern – manche davon wurden wirklich mangels Relevanz oder unklarer Quelle nicht zugelassen. Im Dezember hatte Kurz‘ Anwalt Otto Dietrich dann zusammenführen vermeintlichen Scoop präsentiert: Zwei eidesstattliche Versicherungen, die Schmid qua Lügner entblößen sollten, unterschrieben von zwei georgisch-russischen Geschäftsmännern, die mit mysteriösen Ölprojekten und jener Herstellung von Kunstdiamanten in Moskau zu tun nach sich ziehen.  

Die Erzählung geht sinngemäß so: Bei einem Essen in Amsterdam im August 2023, nebst dem die beiden Russen Thomas Schmid zusammenführen Geschäftsführer-Job nebst einer Ölfirma in Georgien angetragen nach sich ziehen, soll Schmid den beiden von seinen juristischen Problemen mit jener österreichischen Staatsanwaltschaft erzählt nach sich ziehen – so steht es in den eidesstattlichen Versicherungen. Laut den beiden Russen habe Schmid zu ihnen gesagt, er sei von jener Staatsanwaltschaft unter massiven Druck gesetzt worden und habe, sinngemäß, falsch ausgesagt, um selbst aus jener Sache rauszukommen. 

Nach Wien reisten die beiden Russen nicht, sie wurden übrig eine Videoleitung in jener österreichischen Botschaft in Moskau in den Großen Schwurgerichtssaal in Wien zugeschaltet. Bei jener Befragung durch den Richter schwächte dann jener eine Russe den Hauptvorwurf ab: Er habe „nur den Eindruck“ gehabt, sagte er, dass Schmid unter Druck gesetzt worden sei und falsch ausgesagt habe. Auch jener zweite Russe, jener noch am Freitagvormittag befragt wurde, ruderte zurück: Schmid soll nebst dem Gespräch in Amsterdam sinngemäß gemeint nach sich ziehen, er habe nebst seiner Befragung durch die WKStA nicht immer die Wahrheit gesagt – zumindest, sagte jener Zeuge aus Moskau, wenn man Schmids Aussagen „analysiert“ und „zwischen den Zeilen liest“. 

Dem Gericht kam dasjenige die Gesamtheit ziemlich seltsam vor. „Dass zwei Leute fast das Gleiche wahrnehmen, ist schon sehr unglaubwürdig“, sagte jener zuständige Richter in jener Urteilsbegründung. Der Glaubwürdigkeit von Thomas Schmid habe jener Auftritt jener Russen jedenfalls nicht geschadet. Schmids Antrag hinaus zusammenführen Kronzeugenstatus sei noch nicht durch, erinnerte jener Richter: „Dass er sich da im Sommer mit zwei fremden Russen trifft und sich um Kopf und Kragen redet, halte ich, mit Verlaub, für vollständig weltfremd.“ 

Die große Hoffnung, die Kurz in die zwei Russen gesetzt hatte, sie war umsonst.