Beobachtung durch Verfassungsschutz: Grünen-Politiker will dienstrechtliche Konsequenzen für jedes Maaßen prüfen

Nach Berichten droben dasjenige Speichern von Daten droben Ex-Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen im Informationssystem welcher Behörde im Bereich Rechtsextremismus fordert welcher Grünen-Politiker Konstantin von Notz Konsequenzen. „Wenn ein ehemaliger Leiter einer so wichtigen Behörde innerhalb der deutschen Sicherheitsarchitektur in den Islamismus, den Linksextremismus oder den Rechtsextremismus abgleitet, ist das zweifellos ein sicherheitspolitisch relevanter Vorgang. Die beamtenrechtlichen Treuepflichten gehen auch über das aktive Dienstverhältnis hinaus und wirken fort“, sagte von Notz dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). 

Das Bundesinnenministerium müsse unter ferner liefen dienstrechtlich hinauf den Fall Maaßen verdongeln genauen Blick werfen und ggf. entsprechende Konsequenzen ziehen, sagte welcher Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Bundestages. Zuvor hatte schon welcher SPD-Abgeordnete Ralf Stegner für jedes ein Disziplinarverfahren gegen Maaßen plädiert.

Das Das Erste-Politikmagazin Kontraste und dasjenige Nachrichtenportal t-online hatten am Mittwoch berichtet, dass Maaßen ins Blickfeld des Verfassungsschutzes geraten sei. Maaßen stellte am Mittwoch ein Schreiben vom 16. Januar an seinen Anwalt ins Netz, in dem welcher Verfassungsschutz ihm entsprechende Auskünfte zu Informationen gegeben hatte, die droben den Werteunion-Vorsitzenden gespeichert wurden.

Das Bundesamt für jedes Verfassungsschutz wollte den Bericht und dasjenige Schreiben nicht kommentieren. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums sagte dem RND zu möglichen disziplinarrechtlichen Schritten: „Sofern öffentliche Äußerungen aktiver oder ehemaliger Beamter Anlass dazu bieten, werden diese von Amts wegen mit Blick auf mögliche disziplinarrechtliche Relevanz geprüft. In den einstweiligen Ruhestand versetzte Beamte gelten dabei dienst- und disziplinarrechtlich als Ruhestandsbeamte“. Pro jene gälten andere, merklich geringere Pflichten wie für jedes aktive Beamte.