Ampelfraktionen einigen sich auf mehr Befugnisse für das Kartellamt

Das Bundeskartellamt in Bonn soll mehr Eingriffsoptionen erhalten

Das Bundeskartellamt in Bonn soll mehr Eingriffsoptionen erhalten


Foto: Oliver Berg / dpa

Die Ampelfraktionen haben sich auf eine grundlegende Reform des Wettbewerbsrechts mit mehr Befugnissen für das Bundeskartellamt geeinigt. Das teilten die Fraktionsvizes Verena Hubertz (SPD), Andreas Audretsch (Grüne) und Lukas Köhler (FDP) am Montag in Berlin mit.

Mit den geplanten Änderungen beim Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen sollen Störungen des Wettbewerbs im Sinne der Verbraucher besser abgestellt werden können, wie das Wirtschafts- sowie das Justizministerium zum Entwurf mitgeteilt  hatten. Die Eingriffsinstrumente des Kartellrechts sollten geschärft werden.

Nach Angaben der Grünen ist es die größte Reform seit Jahrzehnten in dem Bereich. »Das Wettbewerbsrecht kriegt kräftige Zähne«, so Audretsch. »Plötzlich steigende Preise an der Tankstelle oder im Supermarkt sind ein Riesenärger für alle. Künftig kann das Kartellamt besser durchgreifen, wenn Märkte gestört sind, wenn Preise etwa von Rohöl oder Lebensmitteln ohne Grund nach oben schnellen.« Das Kartellamt solle künftig gezielt auf Störungen in Märkten schauen, nicht nur auf einzelne Firmen.

Mehr Schutz für kleinere Wirtschaftsakteure

»Das ist eine gute Nachricht für alle Verbraucherinnen und Verbraucher, die mit hohen Preisen zu kämpfen haben«, so Audretsch. Auch Vorteile, die aus Kartellverstößen resultieren, sollen leichter abgeschöpft werden können. Mit einer besseren Handhabe sollten hier Gewinne wieder entzogen werden.

SPD-Politikerin Hubertz sagte, gerade kleinere Wirtschaftsakteure sollten künftig noch besser bei Störungen des Wettbewerbs geschützt werden. »Neue Geschäftsideen und Start-ups bekommen eine faire Chance und überhöhte Preise werden vermieden.«


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Köhler von der FDP sprach von einem transparenten Ordnungsrahmen für den freien Wettbewerb. Insbesondere der Mittelstand werde »sowohl vor Eingriffen durch das Kartellamt als auch vor der übermäßigen Marktmacht großer Konzerne« geschützt. »Wir erweitern die Möglichkeiten des Kartellamts zum Schutz des Wettbewerbs und sichern den Unternehmen dabei einen sehr hohen Rechtsschutz zu«, so Köhler. Durch eine aufschiebende Wirkung von Einsprüchen gegen mögliche Maßnahmen sei sichergestellt, dass jeder Eingriff in den Markt zuvor gerichtlich überprüft werden könne.


jso/dpa/Reuters