8000 Euro Entschädigung: „Dieses Urteil ist abwegig“ – Herrmann zürnt nachher Abschiebe-Urteil gegen Deutschland – WELT

Das Europäische Menschenrechtsgericht verurteilte Deutschland für Abschiebung eines Syrers nach Griechenland. Dem Mann sollen nun 8000 Euro Entschädigung zustehen. Bayerns Innenminister reagiert empört – und warnt vor fatalen Folgen für die deutsche Abschiebepraxis.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann fürchtet nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte fatale Folgen für die deutsche Abschiebepraxis. „Dieses Urteil ist absurd. Dass jeder einzelne EU-Mitgliedsstaat die Menschenrechtslage in anderen Mitgliedstaaten prüfen muss, ist doch völlig unrealistisch“, sagte der CSU-Politiker. Es sei allein Sache der EU, sowohl bei einem Beitrittsgesuch zur Union als auch danach sicherzustellen, dass in allen Mitgliedstaaten die Menschenrechte gewahrt würden.

Das Gericht in Straßburg hatte Deutschland am Dienstag im Zusammenhang mit einer Abschiebung eines Syrers verurteilt. Demnach muss Deutschland dem Mann eine Entschädigung in Höhe von 8000 Euro zahlen. Die deutschen Behörden hätten sicherstellen müssen, dass ein Flüchtling nach seiner Abschiebung nach Griechenland ein angemessenes Asylverfahren erhalte und keiner Misshandlung ausgesetzt sei, entschieden die Richter.

Herrmann: Nach Urteil drohen fatale Folgen

Laut Herrmann wäre eine entsprechende Rechtsauffassung für den Kampf gegen die irreguläre Migration „fatal“. „Darüber hinaus ist das auch nicht Sinn und Zweck eines Staatenverbunds“, sagte er.

„Wenn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte feststellt, dass es hier innerhalb der Union Missstände gibt, dann muss die EU dagegen angehen“, betonte Herrmann. Griechenland sei ja auch aufgrund der unmenschlichen Behandlung des betroffenen Flüchtlings zu einer Strafzahlung verurteilt worden. „Es kann aber nicht sein, dass EU-Mitgliedsstaaten nun jede einzelne Abschiebung auf den Prüfstand stellen, um eine menschenwürdige Behandlung auch außerhalb der eigenen Zuständigkeit sicherzustellen.“

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Geklagt hatte ein 1993 geborener Syrer, der 2018 zunächst nach Griechenland floh und anschließend weiter nach Deutschland reiste. Am Tag seiner Ankunft in Deutschland wurde er aufgrund eines Abkommens wieder nach Griechenland abgeschoben, obwohl er seine Absicht geäußert hatte, hier Asyl zu beantragen. In Griechenland wurde er dann für mehr als zwei Monate in einer Polizeistation inhaftiert. Das Gericht verurteilte Griechenland wegen der Haftbedingungen zu einer Entschädigung in Höhe von 6500 Euro.

dpa/coh

Source: welt.de