Zweiter Wahlgang: Was passiert im zweiten Wahlgang?
Friedrich Merz ist im ersten Wahlgang nicht zum Bundeskanzler gewählt worden. Diese Entscheidung ist nicht endgültig: Im Grundgesetz ist geregelt, dass der Vorgeschlagene binnen 14 Tagen erneut antreten kann. Der zweite Wahlgang kann, muss aber nicht heute stattfinden.
Konkret heißt es in Artikel 63: „Wird der Vorgeschlagene nicht gewählt, so kann der Bundestag binnen 14 Tagen nach dem Wahlgang mit mehr als der Hälfte seiner Mitglieder einen Bundeskanzler wählen.“
SPD und Union beraten sich
Derzeit beraten die Fraktionen von SPD und Union über das weitere Vorgehen. Sollte Merz den Eindruck gewinnen, er könnte in einem zweiten Wahlgang mehr Erfolg haben als im ersten, kann er jederzeit wieder antreten.
Innerhalb der zweiwöchigen Frist kann es beliebig viele Wahlgänge mit verschiedenen Kandidatinnen und Kandidaten geben. Aber auch sie brauchen die absolute Mehrheit von mindestens 316 Stimmen, um gewählt zu sein. Schafft das niemand, dann werden im nächsten Schritt die Anforderungen gesenkt und es reicht die einfache Mehrheit.
Merz‘ Nichtwahl ist ein Novum in der bundesdeutschen Geschichte: Noch nie ist nach einer Bundestagswahl und erfolgreichen Koalitionsverhandlungen ein designierter Kanzler bei der Wahl im Bundestag gescheitert.
Merz und der SPD-Co-Vorsitzende Lars Klingbeil hatten am Montag betont, dass sie fest mit einer klaren Mehrheit der künftigen Regierungsfraktionen bei der Kanzlerwahl rechneten. Bei Sonderfraktionssitzungen am Dienstagmorgen hatten sowohl Union als SPD festgestellt, dass alle Abgeordneten anwesend sind.
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