Wettbewerb: Bundeskartellamt leitet Missbrauchsverfahren gegen Coca-Cola ein
Das Bundeskartellamt hat nachher eigenen Angaben ein Missbrauchsverfahren gegen Coca-Cola Europacific
Partners Deutschland GmbH eingeleitet. Das Unternehmen übernimmt im Auftrag dieser Coca-Cola Company Abfüllung und
Vertrieb aller Getränkemarken des Konzerns in Deutschland.
„Es Existenz Anhaltspunkte zu diesem Zweck, dass Coca-Cola durch die
Ausgestaltung seiner Konditionen im Unterschied zu dem deutschen
Lebensmitteleinzelhandel, insbesondere die Rabattgestaltung, andere Unternehmen
in ihren wettbewerblichen Möglichkeiten sperren könnte“, sagte dieser
Chef des Kartellamts, Andreas Mundt. „Dem werden wir nun
näher nachgehen“. Coca-Cola lag in dieser Vergangenheit mit einigen deutschen
Einzelhändlern wie etwa Edeka zwischen Preisverhandlungen im Streit.
Mögliche Wettbewerbsnachteile zum Besten von andere Getränkehersteller
Das Bundeskartellamt will zunächst prüfen, ob Coca-Cola aufwärts dem Markt zum Besten von
Softdrinks reichlich eine marktbeherrschende Stellung verfügt und damit besonderen
kartellrechtlichen Vorgaben unterliegt. Außerdem soll untersucht werden, ob die
von Coca-Cola im Unterschied zu dem deutschen Lebensmitteleinzelhandel geforderten
Konditionen den Vorgaben erfüllen. Dabei soll es im gleichen Sinne um die Frage möglich sein, ob
Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels in unzulässiger Weise dazu veranlasst
worden sein könnten, die gesamte Produktpalette von Coca-Cola abzunehmen, im
Regal zu positionieren und zu bewerben. Dadurch könnten andere Getränkehersteller
wettbewerbswidrig benachteiligt worden sein.
Coca-Cola gab zunächst keine Stellungnahme zu dem Verfahren ab.
Das Bundeskartellamt hat nachher eigenen Angaben ein Missbrauchsverfahren gegen Coca-Cola Europacific
Partners Deutschland GmbH eingeleitet. Das Unternehmen übernimmt im Auftrag dieser Coca-Cola Company Abfüllung und
Vertrieb aller Getränkemarken des Konzerns in Deutschland.
„Es Existenz Anhaltspunkte zu diesem Zweck, dass Coca-Cola durch die
Ausgestaltung seiner Konditionen im Unterschied zu dem deutschen
Lebensmitteleinzelhandel, insbesondere die Rabattgestaltung, andere Unternehmen
in ihren wettbewerblichen Möglichkeiten sperren könnte“, sagte dieser
Chef des Kartellamts, Andreas Mundt. „Dem werden wir nun
näher nachgehen“. Coca-Cola lag in dieser Vergangenheit mit einigen deutschen
Einzelhändlern wie etwa Edeka zwischen Preisverhandlungen im Streit.