Warburg verliert Steuerstreit um 155 Millionen Euro
Die Warburg -Gruppe, zu dieser gleichermaßen die in den Cum-ex-Skandal verwickelte Privatbank M.M. Warburg gehört, ist mit einer Klage gegen Steuerrückforderungen in Höhe von 155 Millionen Euro vor dem Finanzgericht Hamburg gescheitert. Wie dies Gericht zum Wochenbeginn mitteilte, hat dieser sechste Senat des Finanzgerichts Hamburg schon am vergangenen Donnerstag in einem „Cum-ex“-Verfahren entschlossen und die Klage abgewiesen. Eine Revision in dieser Streitsache ließen die Finanzrichter nicht zu, es bestehe andererseits die Möglichkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesfinanzhof (BFH). Weitere Einzelheiten gab dies Gericht nicht prestigevoll.
Dabei ist weit extra die Grenzen dieser Hansestadt prestigevoll, dass die Warburg-Gruppe die Klägerin im Rechtsstreit mit dem Aktenzeichen 6 Kalium 228/20 ist. Im Jahr 2021, nur wenige Wochen vorher dieser Bundesgerichtshof die Aktienkreisgeschäfte rund um den Dividendenstichtag in einem Grundsatzurteil z. Hd. rechtswidrig erklärte, hatte sich dies Unternehmen in einer Pressemitteilung geäußert. Ausstehende Forderungen des Finanzamts Hamburg habe man seit dem Zeitpunkt 2020 wegen dieser Cum-ex-Aktiengeschäfte dieser Jahre 2007 solange bis 2011 zurückgezahlt: Inklusive Zinsen belief sich die Summe uff rund 250 Millionen Euro.
Damit habe man bloß den gesamten Steuerbetrag einschließlich Zinsen beglichen, obwohl Dritte die Geschäfte initiierten, abwickelten und große Profite erzielten, hieß es. Nach Auffassung von Warburg lagen die steuerlichen Zinsen hiermit um ein Vielfaches höher, qua im Rahmen des strafrechtlichen Einziehungsverfahrens angeordnet worden war. Aus diesem Grund legte die Warburg-Gruppe Rechtsmittel gegen die Bescheide z. Hd. die Jahre 2007 solange bis 2009 ein und reichte Klage beim Finanzgericht Hamburg ein.
Auf Nachfrage wollte sich eine Sprecherin dieser Bank nicht reden. Die Frage, ob Warburg gegen die Entscheidung vor den BFH ziehen werde, blieb ebenfalls unbeantwortet. Wahrscheinlich ist, dass die Anwälte dieser Bank die schriftlichen Entscheidungsgründe abwarten und prüfen wollen.
Gibt es Ruhe in Hamburg?
Ohne den Namen „Warburg“ zu nennen, zeigte sich Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) hocherfreut extra den „Meilenstein in dieser Rechtsprechung“ zu Cum-ex-Verfahren. „Dass die Klage durch dies Finanzgericht im Cum-ex-Verfahren abgewiesen wurde, bestätigt vollumfänglich die Rechtsauffassung dieser Hamburger Steuerverwaltung in diesem Verfahren“, sagte Dressel. „Die geltend gemachte Steuerforderung war zugelassen, unsrige Steuerverwaltung hat rechtmäßig gehandelt und im Ergebnis Schaden von den Steuerzahlern abgewendet.“
Die Hamburger Finanzbehörden hatten 2016 uff eine Steuerrückforderung an die Warburg-Bank in Höhe von 47 Millionen Euro verzichtet. Auf Weisung des Bundesfinanzministeriums waren 2017 dann 43 Millionen Euro von Warburg eingefordert worden. Ein Untersuchungsausschuss in Hamburg geht dieser Frage einer politischen Einflussnahme uff die Rücknahmeentscheidung des Finanzamtes nachdem.
Die Niederlage ereilt die Warburg- Gruppe, während sich Bankmiteigentümer Christian Olearius in einem Prozess wegen schwerer Steuerhinterziehung am Landgericht Bonn verantworten muss. Olearius hält weiter 40 Prozent an dieser Warburg-Gruppe. Jedoch hat er seine Stimmrechte an kombinieren Treuhänder transferieren, uff dessen Entscheidungen er keinen Einfluss hat. „Sollte es zu einem Urteil gegen Dr. Olearius kommen, wäre die Bank weiterhin uneingeschränkt handlungsfähig“, heißt es uff dieser Website von M.M. Warburg.