Wahlrecht: Landeswahlleitung lässt AfD nicht zur Bürgerschaftswahl in Bremen zu
Der zerstrittene Landesverband der AfD in Bremen droht ein Ausschluss von der Bürgerschaftswahl am 14. Mai im Wahlbezirk der Stadt Bremen. Die Wahlleitung ließ hier keine Wahlliste zu. In Bremerhaven hingegen ließ der dortige Wahlbereichsausschuss die AfD-Liste zu.
Laut Gesetz ist es Parteien verboten, zwei konkurrierende Listen für eine Wahl einzureichen. Genau dies, so Wahlbereichsausschussleiterin Carola Janssen, sei aber passiert. Dabei übersteige es die Prüfkompetenz ihres Gremiums, zu klären, welcher Vorstand legitim sei; dieser Streit müsse parteiintern geklärt werden.
Beide Seiten in Bremen kündigten an, Beschwerde beim Landeswahlausschuss einzulegen. Dieser soll am kommenden Donnerstag beraten. Die zwei Lager streiten seit Monaten darüber, wer die Partei vertreten darf. Ein Wahlvorschlag stammte von einem so genannten Rumpfvorstand um den Landesvize Sergej Minich. Der andere Vorschlag kam von einem so genannten Notvorstand um die Bürgerschaftsabgeordneten Heinrich Löhmann und Frank Magnitz.
Der Konflikt in Bremen spaltet auch die Führungsgremien der AfD im Bund. Der Bundesvorstand hat sich hinter Minich gestellt, das Bremer Landesschiedsgericht und das Bundesschiedsgericht stützen den Notvorstand.
Die Wahlbereichsausschüsse in Bremen und Bremerhaven hatten an diesem Freitag generell für alle Parteien entschieden, welche Wahllisten zum 14. Mai zugelassen sind. Im kleinsten Bundesland sind Bremen und Bremerhaven getrennte Wahlbereiche. In beiden gilt eine Fünf-Prozent-Hürde; wer sie in einem Bereich überspringt, darf Abgeordnete in das Landesparlament entsenden. Deshalb ist zum Beispiel die Wählergruppierung Bürger in Wut (BiW) vertreten, die in Bremerhaven stark ist. Sie peilt diesmal mindestens ein Mandat auch auf Bremer Seite an und könnte bei einem Ausschluss der AfD von Proteststimmen profitieren.
Bei der Wahl zur Bremischen Bürgerschaft 2019 hatte die AfD mit 6,1 Prozent der Stimmen fünf Mandate errungen.