Vorwürfe wegen Machtmissbrauchs an der Uni Köln: Beschuldigte Professorin scheitert vor Gericht

Studierende an der Uni Köln: Im Beschwerdebericht ist von einem »quasi-feudalen Abhängigkeitsverhältnis« die Rede
Foto: Oliver Berg/ picture alliance / dpa
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Im Fall um eine renommierte Kölner Professorin, die des Machtmissbrauchs beschuldigt wird, hat das Verwaltungsgericht eine Entscheidung getroffen. Die Uni Köln hatte der Wissenschaftlerin im März die Weisungsbefugnis gegenüber 17 Doktorandinnen und Doktoranden entzogen – die Professorin hatte daraufhin beim Verwaltungsgericht Köln einen Eilantrag und eine Klage gegen die dienstliche Anordnung eingereicht. Mit dem Eilantrag scheiterte sie jedoch, wie der SPIEGEL vonseiten des Gerichts erfuhr.
Der Antrag sei mit einem Beschluss vom 15. Mai »überwiegend abgelehnt« worden, teilte ein Gerichtssprecher mit. Der Entzug der Weisungsbefugnis sei »überwiegend rechtmäßig«. Die Anordnung verletze nach Auffassung des Gerichts nicht die Wissenschaftsfreiheit der Professorin, »weil deren Rechtsstellung als Hochschullehrerin und Lehrstuhlinhaberin an sich nicht tangiert wird«. Die Wissenschaftlerin könne nach der Entscheidung »weiterhin neue Promotionsvorhaben annehmen«, in diesem Punkt sei ihr Antrag erfolgreich gewesen.
Das Gericht wird sich auch noch mit der Klage der Professorin beschäftigen. Wann darüber entschieden wird, sei »derzeit offen«, teilte der Sprecher mit.
Hintergrund des Falls sind Beschwerden mehrerer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die der Uni bereits seit gut eineinhalb Jahren vorliegen. Neun Promovierende, Postdoktoranden und frühere Angestellte hatten damals gemeinsam einen knapp 50-seitigen Bericht mit zahlreichen Vorwürfen verfasst.
In dem Bericht heißt es, die Professorin beleidige ihre Promovierenden, beschimpfe sie etwa als »dumm«, »nutzlos« oder »behindert«. Sie soll von ihren Angestellten mitunter verlangen, mehr als 80 Wochenarbeitsstunden zu leisten. In dem Bericht ist von einem »quasi-feudalen Abhängigkeitsverhältnis« und einem »Klima der Angst« am betreffenden Institut die Rede. Die Professorin soll durch Druck auf ihre Angestellten wissenschaftlich korrektes Arbeiten erschweren, es gebe bei ihr eine »Vorfestlegung in Bezug auf experimentelle Ergebnisse«, heißt es weiter. Auch von »unangenehmen Berührungen« der Professorin ist in dem Bericht die Rede.
Zu den konkreten Vorwürfen haben sich die Professorin und ihr Anwalt gegenüber dem SPIEGEL bislang nicht geäußert. In einer internen E-Mail der Professorin an die Institutsmitglieder wies sie die Anschuldigungen zurück, in einer anderen E-Mail bezeichnete sie die eingeleiteten Schritte der Uni als »absurde Maßnahme«, die Regelungen seien »menschenverachtend«.
Hinsichtlich der Entscheidung des Verwaltungsgerichts teilte der Anwalt der Professorin auf SPIEGEL-Anfrage mit, dass er gegen den Beschluss Beschwerde eingelegt habe.