Veto jener Justizminister: Die Rechtsschutz bleibt außerhalb vor

Rechtsschutzversicherer dürfen ihren Kunden in Deutschland auch künftig keine außergerichtliche Rechtsberatung anbieten. Ein entsprechender Vorstoß Bayerns, über den die F.A.Z. vor wenigen Wochen berichtete, fand auf der jüngsten Herbsttagung der Justizminister der Länder, an der auch Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) teilnahm, keinen Zuspruch.
Mit der Beschlussvorlage wollte Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU), der die digitale Transformation der Justiz und Legal-Tech-Anwendungen befürwortet, eine Öffnung des Rechtsdienstleistungsgesetzes zugunsten der Assekuranz erreichen. So fordert etwa auch der Düsseldorfer Arag-Konzern schon länger eine Liberalisierung der Rechtsberatung.
Anwaltsmonopol aufweichen
Für Kunden würde dann ein direkter, niedrigschwelliger Zugang zu qualifizierten Rechtsdienstleistungen aus einer Hand entstehen, hieß es in dem Vorschlag aus dem Justizministerium in München. Denn der Rechtsschutzversicherer kenne den Schadensfall und den Sachverhalt und könne ohne Umwege tätig werden. „Dies spart Zeit und Kosten, reduziert Reibungsverluste und ermöglicht eine frühzeitige Klärung der Konflikte“, hieß es in der Initiative.
Eine solche Empfehlung an den Gesetzgeber hätte jedoch auch zur Folge, dass man sich stückweise vom Anwaltsmonopol in der Beratung sowie – weit überwiegend – in Gerichtsprozessen verabschieden müsste.
Nach Ende des Ministertreffens in Leipzig musste das bayerische Staatsministerium der Justiz jedoch erklären, dass die Beschlussvorlage „keine Mehrheit“ gefunden habe. Konkret wurde das Vorhaben sogar von der gemeinsamen Tagesordnung gestrichen.
In seiner Bilanz nach der Konferenz betonte Justizminister Eisenreich abermals, dass sich viele Menschen eine bequeme und schnelle Lösung durch einen Versicherer wünschten. „In vielen anderen europäischen Ländern dürfen Rechtsschutzversicherer bereits außergerichtlich beraten“, sagte Eisenreich. Tatsächlich sind Versicherer, teilweise über eigene Kanzleien, in Ländern wie Großbritannien, den Niederlanden und Skandinavien schon lange in der Rechtsberatung aktiv.
Redebedarf bei Versicherern
Für die deutschen Rechtsschutzversicherer wird die fehlende Unterstützung aus den Bundesländern sicherlich ein Thema sein. So hat der Spitzenverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) die Vertreter der Branche in der kommenden Woche zur alljährlichen Fachtagung nach Berlin geladen. In Teilen der Anwaltschaft herrscht hingegen Erleichterung.
Im Vorfeld der Herbsttagung in Leipzig hatten sich der Deutsche Anwaltverein (DAV), mehrere Rechtsanwaltskammern sowie die Bundesrechtsanwaltskammer kritisch zu dem Vorhaben aus Bayern geäußert. Die Justizministerkonferenz habe „klar Stellung“ bezogen, schrieb der DAV am Wochenende auf der Plattform Linkedin. Aus Sicht der Interessenvertreter des Berufsstands wäre die Öffnung des Anwaltmonopols ein fataler Schritt gewesen. Versicherungen verfolgen eigene wirtschaftliche Interessen, die von den Bedürfnissen der Mandanten abweichen, erklärte der DAV.
Source: faz.net