Verfassungsschutz: Südwest-AfD darf nachdem Gerichtsurteil weiter beobachtet werden
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat eine Klage der Südwest-AfD zurückgewiesen und dem Verfassungsschutz dadurch weiter erlaubt, diese als rechtsextremistisch einzustufen. Zudem darf die Südwest-AfD weiter beobachtet werden. Die Partei kann gegen die Entscheidung Berufung einlegen.
Es handelt sich dabei um ein Hauptsacheverfahren. Zuvor hatte das Gericht bereits in einem Eilverfahren so entschieden. Auch vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim verlor der Landesverband in dem Eilverfahren. Weil Mitglieder der AfD für „einen ethnischen Volksbegriff“ einträten, gebe es tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen, teilte das Gericht damals mit.
Südwest-AfD seit 2022 Verdachtsfall
Nach Einschätzung des Verfassungsschutzes konnten
sich extremistische Kräfte innerhalb des Landesverbands zwar bisher
nicht mehrheitlich durchsetzen, sie erhalten den Angaben zufolge aber
nennenswerte Unterstützung im Landesverband. Die extremistischen Kräfte
innerhalb der AfD seien bemüht, ihre innerparteiliche Wirkungsmacht zu stabilisieren und auszuweiten.
Das Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet den AfD-Landesverband seit 2022 als Verdachtsfall. Die Einstufung bedeutet, dass die AfD genauer kontrolliert werden darf. Unter strengen Voraussetzungen dürfen Parteimitglieder observiert, Telefone überwacht und Informanten angeworben werden. Der Landesverband klagte gegen die Beobachtung durch das Landesamt sowie deren öffentliche Bekanntgabe. Aus Sicht der Südwest-AfD wird der Inlandsgeheimdienst zur Diskreditierung politischer Konkurrenten instrumentalisiert.
Die AfD wird vom Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall beobachtet. In Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt sind die Landesverbände als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.