USA: Gericht erklärt Entsendung jener Nationalgarde durch Trump z. Hd. ungesetzlich

Mit der Mobilisierung der Nationalgarde in Los Angeles hat US-Präsident Donald Trump laut einem Urteil seine Befugnisse überschritten. Deren Einsatz gegen den Willen des Gouverneurs von Kalifornien, Gavin Newsom, habe gegen die Verfassung verstoßen, entschied Richter Charles Breyer. 

Breyer erließ eine einstweilige Verfügung und forderte den Präsidenten auf, die Kontrolle über die Nationalgarde bis Freitagmittag an Newsom zurückzugeben. Die Proteste in Los Angeles seien weit von einer „Rebellion“ entfernt gewesen, sagte Breyer. Mit dieser Wortwahl hatte Trump sein Vorgehen begründet. 

Die US-Regierung legte umgehend Berufung ein. Dagegen schrieb Gouverneur Newsom auf X: „Das Gericht hat gerade bestätigt, was wir alle wissen: Das Militär
gehört auf das Schlachtfeld, nicht auf unsere städtischen Straßen.“ Trump müsse die „unnötige Militarisierung von Los
Angeles“ beenden. 

Newsom will auch Einsatz der Nationalgarde bei Razzien stoppen

Als Reaktion auf Proteste gegen seine Migrationspolitik hatte Trump bis zum vergangenen Montag rund 4.000 Mitglieder der Nationalgarde nach Los Angeles beordert. Hinzu kamen 700 US-Marines. Newsom zog gegen den Einsatz der Garde vor Gericht. Der Bundesstaat Kalifornien reichte zudem einen Eilantrag ein, mit dem die Nationalgarde von ihrem Einsatz bei den Razzien der US-Einwanderungsbehörde ICE gegen Migrantinnen und Migranten ausgeschlossen werden soll.

In den USA haben im Normalfall die Bundesstaaten die Kontrolle über die Nationalgarde. Kommt es zum Krieg oder zu nationalen Notfällen, kann der US-Präsident das Kommando übernehmen. Die Nationalgarde ist eine militärische Reserveeinheit und Teil der US-Streitkräfte. Sie kann etwa bei Naturkatastrophen, Unruhen oder Notfällen im Inneren eingesetzt werden.

Ihr Einsatz gegen den Widerstand des Gouverneurs ist eine höchst ungewöhnliche Machtdemonstration der Regierung. Seit 1965 hatte kein US-Präsident mehr die Nationalgarde eines Bundesstaats gegen dessen erklärten Willen übernommen.