Unklare Finanzierung: Rumänisches Verfassungsgericht soll Präsidentschaftswahl kontrollieren
Die rumänische Präsidentschaftswahl könnte vom rumänischen Verfassungsgericht annulliert werden. Der prorussische Rechtsradikale Călin Georgescu hatte mit 22,94 Prozent der Stimmen die erste Runde der Wahl gewonnen, in seinem Wahlkampf aber möglicherweise gegen Gesetze verstoßen. Zwei der unterlegenen Präsidentenkandidaten haben die
Wahl angefochten, weil sie vermuten, dass Georgescu die Finanzierung seines Wahlkampfs nicht offengelegt
habe.
Der Rechtsradikale hatte der zentralen Wahlbehörde
erklärt, er habe seine Kampagne mit „Null“ Finanzmitteln betrieben und hatte vor allem auf der Internet-Plattform Tiktok für sich geworben.
Zahlreiche Experten wiesen darauf hin, dass eine solche Online-Kampagne
nicht ohne beträchtliche Finanzmittel möglich sei. Ein rumänischer
Influencer erklärte, dass er für Werbung für Georgescu bezahlt worden
sei. Damit habe Georgescu gegen zwei rumänische Gesetze sowie EU-Recht verstoßen, schrieben die unterlegenen Präsidentenkandidaten Sebastian Constantin
Popescu und Cristian Terhes laut Medienberichten an das
Verfassungsgericht. Europäische Vorgaben zufolge muss politische Werbung online
als solche gekennzeichnet und deren Finanzierung angegeben werden.
In Rumänien müssen Wahlergebnisse generell
vom Verfassungsgericht bestätigt werden, nach Prüfung eventueller
Anfechtungen. Das Gericht will laut veröffentlichter Tagesordnung am Donnerstag
darüber urteilen. Die entscheidende Stichwahl zwischen der konservativ-liberalen Politikerin Elena Lasconi und Georgescu ist am 8.
Dezember geplant. Am 1. Dezember findet in Rumänien zudem die
Parlamentswahl statt. Zahlreiche Kommentatoren in Rumänien vermuten,
dass Russland hinter Georgescus Wahlerfolg stecke.