Union zur Migration: Das steht in den Anträgen der Union zur Migrationspolitik
Nachdem Parteichef und Unions-Kanzlerkandidat Friedrich Merz als Reaktion auf die Tat von Aschaffenburg ein Maßnahmenpaket zur Migration angekündigt hatte, sind nun Details bekannt. Die CDU/CSU-Fraktion will in der kommenden Woche im
Bundestag über zwei Anträge zur Migrations- und inneren Sicherheitspolitik abstimmen
lassen. Einer davon konkretisiert die Maßnahmen, die Merz am 23. Januar gefordert hatte.
Am Dienstag will die Unionsfraktion über die beiden Entwürfe, die ZEIT ONLINE
vorliegen, beraten und sie im Lauf der Woche in den Bundestag einbringen. Die wichtigsten Forderungen daraus im Überblick:
Grenzkontrollen und Zurückweisungen
Die Union fordert in einem der beiden Anträge, einem „Fünf-Punkte-Plan“, die Fortsetzung
der Grenzkontrollen an den deutschen Grenzen – und zwar unbegrenzt. Damit plädiert
die Partei für eine Fortsetzung der derzeit bereits laufenden Praxis: Bundesinnenministerin
Nancy Faeser (SPD) hatte im September 2024 Grenzkontrollen
angeordnet, die sechs Monate andauern sollen. Ende Dezember hatte Faeser
dann angekündigt, die Maßnahme auch über den März 2025 hinaus fortsetzen zu
wollen. Dauerhafte Grenzkontrollen sind allerdings mit nicht mit europäischem Recht vereinbar, denn der Schengener Grenzkodex erlaubt Grenzkontrollen
innerhalb der EU nur befristet.
Die Union verbindet die Forderung nach fortgeführten Grenzkontrollen
mit dem bereits
bekannten Vorhaben, Einreisende ohne gültige Erlaubnis zurückzuweisen –
auch wenn diese einen Asylantrag stellen. Zurückweisungen sind nach geltender europäischer
Rechtslage allerdings nur möglich, wenn ein Einreiseverbot besteht oder kein
Asylgesuch vorgebracht wird. Die europäischen Dublin-Regeln sehen vor, dass EU-Mitgliedstaaten
zunächst prüfen müssen, welches Land für die Bearbeitung eines Asylgesuchs
zuständig sind, bevor die betroffene Person weiterverwiesen werden kann.
In dem zweiten Antragsentwurf mit dem Titel „Politikwechsel bei
der Inneren Sicherheit“ fordert die Union auch eine „Sichere Drittstaaten-Lösung“.
Damit ist gemeint, dass Deutschland zusammen mit der EU die Voraussetzungen
dafür schaffen soll, „dass die Asylverfahren und gegebenenfalls die Gewährung
von Schutz außerhalb Deutschlands und der EU stattfinden kann.“
Ausweisungen und Abschiebungen
Neben den Forderungen zu Grenzkontrollen und Zurückweisungen
enthalten die beiden Anträge der Union auch Ideen für einen anderen Umgang mit ausreisepflichtigen
Migranten. So müssten vollziehbar Ausreisepflichtige „unmittelbar in Haft
genommen werden“. Die Zahl der Abschiebungen müsse deutlich erhöht werden. Auch Abschiebungen
nach Syrien und Afghanistan sollen nach dem Willen der Union regelmäßig durchgeführt
werden.
Zahlen des Informationsdienstes
Migration zufolge waren Ende 2024 gut 220.000 Menschen ausreisepflichtig,
wovon rund 81 Prozent aufgrund einer Duldung derzeit jedoch nicht abgeschoben
werden können. Duldungen werden ausgesprochen, wenn zwar kein individuelles
Asylrecht besteht, die Abschiebung aber nicht möglich ist, etwa wenn das Heimatland
keine Ausreisedokumente ausstellt oder eine schwere Krankheit vorliegt. Die
Zahl Ausreisepflichtiger ohne Duldung lag Ende 2024 bei gut 42.000 Personen.
Die Union fordert, dass die Anzahl an Haftplätzen für die beschriebene
Maßnahme signifikant erhöht werden müsse. Wie groß die Aufstockung der Haftplätze
dafür ausfallen müsste, zeigt ein Vergleich mit den aktuellen
Zahlen zur Belegung deutscher Gefängnisse: Dort waren 2024 ungefähr 44.000
Menschen inhaftiert.
Für ausreisepflichtige Straftäter und Gefährder soll
nach dem Willen der Union ein „zeitlich unbefristeter Ausreisearrest“, gelten,
bis die betroffenen Personen freiwillig ausreisen oder die Abschiebung
stattfinden kann. Weiterhin fordert die Union, „Bundesausreisezentren“ zu
schaffen, mit denen Rückführungen erleichtert werden sollen.
Staatsangehörigkeitsrecht
Auch zum Staatsangehörigkeitsrecht enthält der Antragsentwurf
zur inneren Sicherheit Vorschläge. So bekräftigt und konkretisiert die Union
den Vorschlag ihres Vorsitzenden Friedrich Merz von Anfang Januar, „bei
schweren Straftaten von eingebürgerten Doppelstaatlern“ die Entziehung – rechtlich spricht man von „Verlust“ – der deutschen
Staatsangehörigkeit zu ermöglichen. Das betreffe „schwere Straftaten oder
eindeutig gegen unsere freiheitlich demokratische Grundordnung gerichtete
Handlungen“. Die durch die Ampelkoalition umgesetzte Reform des
Staatsangehörigkeitsrechts, die unter anderem schnellere Einbürgerungen
ermöglicht, will die Union wieder abschaffen.
Befugnisse der Sicherheitsbehörden
Im Antragsentwurf „Politikwechsel bei der Inneren
Sicherheit“ verbindet die Partei ihre migrationspolitischen Forderungen mit
mehreren, teils bereits bekannten, Vorhaben zur Erweiterung der Befugnisse von Polizei
und Geheimdiensten, darunter eine längere Speicherfrist für IP-Adressen, Datenaustausch zwischen den Behörden und eine Ausweitung von
Gesichtserkennung an kriminalitätsbelasteten Orten.