Union fordert härteres Strafmaß für Aktionen der Demonstranten
Aktionen der Aktivistengruppe „Letzte Generation“ haben eine Debatte darüber ausgelöst, wie weit Protest gehen darf. Die Union will diese Grenzen nun durch ein härteres Strafmaß enger ziehen.
Nach umstrittenen Klima-Protesten der Aktivistengruppe „Letzte Generation“ will die Union ein härteres Strafmaß für bestimmte Protestaktionen durchsetzen. Ein entsprechender Antrag werde derzeit vorbereitet und solle in der kommenden Woche in den Bundestag eingebracht werden, berichtet die „Bild am Sonntag“.
Demnach wollen CDU und CSU dafür plädieren, dass künftig eine Mindestfreiheitsstrafe verhängt werden kann, wenn durch Straßenblockaden Fahrzeuge von Rettungsdiensten, der Feuerwehr oder der Polizei behindert werden. Bei Wiederholungsgefahr sollen Aktivisten den Forderungen der Union zufolge auch vorbeugend in Haft genommen werden können.
Des Weiteren soll der Antrag auch ein schärferes Strafmaß für die Beschädigung oder Zerstörung von Kulturgütern beinhalten, heißt es in dem Bericht weiter. Bislang droht bei solchen Delikten eine Geldstrafe, künftig soll aus Sicht der Union auch hier eine Mindestfreiheitsstrafe möglich sein.
Kein „Freibrief für Straftaten“
Auch der Vorsitzende der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Alexander Dobrindt, sprach sich im Interview mit der „Bild am Sonntag“ für härtere Strafen für „Klima-Chaoten“ aus. Proteste für mehr Klimaschutz dürften kein „Freibrief für Straftaten sein“. Ein härteres Strafmaß könne helfen, „einer weiteren Radikalisierung in Teilen dieser Klimabewegung entgegenzuwirken und Nachahmer abzuschrecken.“
Monet-Gemälde beschmiert
Zuletzt war vor allem die Aktivistengruppe „Letzte Generation“ wegen umstrittener Protestaktionen in den Fokus der Debatte gerückt.
Vor zwei Wochen hatten Mitglieder der Gruppierung im Potsdamer Museum Barberini ein Gemälde des französischen Impressionisten Claude Monet mit Kartoffelbrei beworfen und sich anschließend an die Wand neben dem Bild festgeklebt. Da das Gemälde hinter einer Glasscheibe angebracht war, nahm es keinen Schaden, laut Museum wurde allerdings der Rahmen beschädigt.
Rettungswagen steht durch Straßenblockade im Stau
Massiver Kritik sieht sich die „Letzte Generation“ in Zusammenhang mit einem tödlichen Unfall einer Radfahrerin in Berlin am vergangenen Montag ausgesetzt. Die Frau war von einem Lastwagen erfasst und überrollt worden. Sie starb am Donnerstag infolge ihrer schweren Verletzungen.
Die Vorwürfe gegen die Klima-Aktivisten wurden laut, da sich durch eine von ihnen abgehaltene Straßenblockade ein Stau gebildet hatte, durch welchen ein spezieller Rettungswagen erst verspätet am Unfallort eintraf. Allerdings zitierte die „Süddeutsche Zeitung“ später in einem Bericht einen Einsatz-Vermerk der Notärztin, die die 44 Jahre alte Radfahrerin vor Ort behandelt hatte. Demnach hatte es keine Auswirkung auf die Rettung der Frau, dass der spezielle Rettungswagen nicht zur Verfügung stand.
Kein Protest „außerhalb des Rahmens unserer Gesetze“
Die Aktivistengruppe äußerte in einer Mitteilung ihr Bedauern über den Tod der Radfahrerin, wandte sich aber auch gegen die „Welle der Vorwürfe, Unwahrheiten und Hetze“, die nach dem Unfall in den Medien über sie verbreitet werde.
Mehrere politische Parteien hatten nach dem Unfall in Berlin davor gewarnt, dass Proteste nicht die Grenze überschreiten dürften, die Sicherheit oder gar das Leben anderer Menschen zu gefährden. Damit büße Protest „jede Legitimität ein und schadet auch der Klimabewegung selbst“, hieß es etwa von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck.
Zuletzt hatte auch Vize-Regierungssprecher Wolfgang Büchner gewarnt, Protest dürfe „nicht außerhalb des Rahmens unserer Gesetze“ geschehen.
Mehr als 700 Verfahren gegen Klima-Aktivisten in Berlin
Gegen zwei an der Blockade beteiligten Aktivisten stellte die Berliner Polizei Strafanzeige wegen des Verdachts auf unterlassene Hilfeleistung. Insgesamt laufen in Berlin derzeit mehr als 700 Strafverfahren gegen Klima-Aktivisten, wie Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey der „Bild am Sonntag“ sagte. In diesem Zusammenhang seien bereits mehr als 240 Strafbefehle ergangen.
Gegen Mitglieder der „Letzten Generation“ gab es Angaben der Berliner Justizbehörden zufolge bisher sieben Gerichtsprozesse. In vier Fällen wurde eine Geldstrafe verhängt.