Tübingen gewinnt vor Bundesverwaltungsgericht gegen McDonald’s

McDonald’s in Tübingen: Die Stadt darf eine Steuer auf Einweggeschirr erheben

McDonald’s in Tübingen: Die Stadt darf eine Steuer auf Einweggeschirr erheben


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Christoph Schmidt / dpa


Tübingen darf eine Verpackungsteuer auf Einwegbecher und Essensverpackungen erheben. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Damit unterlag die Betreiberin einer McDonald’s-Filiale in der Universitätsstadt, die unterstützt von dem Fast-Food-Konzern gegen die kommunale Verpackungssteuersatzung geklagt hatte (Az.: BVerwG 9 CN 1.22).

In der Vorinstanz beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hatte sich McDonald’s noch durchgesetzt. Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer (parteilos) sprach nach dem Urteil der höheren Instanz nun von einem »tollen Tag für Tübingen und für den Klimaschutz allemal«.

Seit Anfang 2022 werden in Tübingen je 50 Cent für Einweggeschirr und Einwegverpackungen sowie 20 Cent für Einwegbesteck fällig, höchstens aber 1,50 Euro pro »Einzelmahlzeit«. Zahlen müssen die Verkäufer der Speisen und Getränke – nach Angaben der Stadt rund 440 Betriebe in Tübingen. Wegen des laufenden Rechtsstreits wurden bisher aber noch keine Steuern eingezogen.


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McDonald’s bedauerte die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts und kündigte an, dass die Franchise-Nehmerin eine Verfassungsbeschwerde prüfen wolle. »Aktuell gilt es nun erst einmal, noch die schriftliche Begründung des Gerichts abzuwarten«, hieß es vom Konzern.

Bundesverwaltungsgericht sieht örtliche Steuer

Nach Überzeugung des Bundesverwaltungsgerichts hat Tübingen die Kompetenz, eine solche Steuer zu erheben. Speisen zum Mitnehmen würden »typischerweise« sehr bald gegessen und blieben damit meist im Gemeindegebiet. Es handele sich also um eine örtliche Steuer. Die Satzung stehe zudem nicht im Widerspruch zu den Abfallregeln des Bundes. Beide verfolgten exakt dasselbe Ziel – nämlich die Vermeidung von Abfall.

Die Anwälte von McDonald’s hatten vor einem bundesweiten Flickenteppich gewarnt, sollte sich Tübingen durchsetzen. »Es wird mindestens 80 Kommunen geben, die Verpackungssteuersatzungen erlassen«, sagte Anwalt Peter Bachmann. Für bundesweit tätige Unternehmen wie McDonald’s sei das kaum zu bewältigen.

Die Umwelthilfe forderte Städte und Gemeinden auf, dem »Tübinger Erfolgsmodell« zu folgen und den Druck auf Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) zu erhöhen, damit eine bundesweite Einweg-Abgabe auf »to-go«-Verpackungen eingeführt wird.


hba/dpa