Thüringen: Thüringer Verfassungsgericht entscheidet gegen AfD-Alterspräsident
Im Streit mit dem AfD-Alterspräsidenten Jürgen Treutler über den Ablauf der Thüringer Landtagssitzung ist die CDU-Fraktion vor dem Verfassungsgerichtshof in mehreren Punkten erfolgreich gewesen. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof entschied per einstweiliger Anordnung, dass der von der AfD gestellte Alterspräsident einen Fraktionsantrag zu einer Änderung der Geschäftsordnung zur Abstimmung stellen muss.
Treutler hatte auf der von Tumulten überlagerten Landtagssitzung am Donnerstag mehrfach die Abstimmung über einen Antrag von CDU und BSW verweigert, der darauf abzielt, dass bei der Wahl des Landtagspräsidenten bereits vom ersten Wahlgang an alle Fraktionen Kandidaten aufstellen können und nicht nur die AfD als stärkste Fraktion.
Andere Parteien wollten auch Kandidaten vorschlagen
Jürgen Treutler ist Mitglied der rechtsradikalen AfD ist. Er hatte bei der Sitzung am Donnerstag Anträge der anderen Parteien nicht zugelassen und weigerte sich, die Beschlussfähigkeit feststellen zu lassen. Es kam zu zahlreichen Unterbrechungen der Sitzung. CDU, BSW, Linke und SPD warfen Treutler unter anderem die Beschneidung von Abgeordnetenrechten und Verstöße gegen die Landesverfassung vor.
Ausgangspunkt ist ein Streit über die Wahl des Landtagspräsidenten. Die AfD hat als stärkste Fraktion das erste Vorschlagsrecht für das Amt. Doch einen Anspruch, dass ihre Kandidatin auch gewählt wird, hat sie nicht. Da klar war, dass mit Treutler ein AfD-Abgeordneter als Alterspräsident die Sitzung leitet, gab es im Vorfeld Befürchtungen, der 73-Jährige könnte ausschließlich AfD-Kandidaten zur Wahl aufstellen lassen. CDU und BSW brachten daher einen Antrag ein, der ermöglichen soll, dass von Anfang an alle Fraktionen Kandidaten vorschlagen können.
AfD sah sich im Recht
Die AfD hatte argumentiert, dass kein verfassungsrechtlicher Anspruch darauf bestehe, „die Regeln für Wahlen vorher im eigenen Sinne zu ändern“. Vielmehr sei die Tagesordnung durch die Geschäftsordnung des Landtags vorgegeben. Die AfD kritisierte in ihrer Stellungnahme, dem Alterspräsidenten sei immer wieder rechtswidrig ins Wort gefallen worden.
Der Landtagsverwaltung warf sie vor, sie habe sich gegenüber Treutler „während der Sitzung durchgehend feindselig“ verhalten und seine Anweisungen nicht befolgt. Zudem hätten die Abgeordneten die „Abarbeitung der vorläufigen Tagesordnung und somit auch die Erfüllung des von ihnen selbst gestellten Geschäftsordnungsantrages“ vereitelt. Treutler habe sich nicht geweigert, die Beschlussfähigkeit festzustellen.
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Im Streit mit dem AfD-Alterspräsidenten Jürgen Treutler über den Ablauf der Thüringer Landtagssitzung ist die CDU-Fraktion vor dem Verfassungsgerichtshof in mehreren Punkten erfolgreich gewesen. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof entschied per einstweiliger Anordnung, dass der von der AfD gestellte Alterspräsident einen Fraktionsantrag zu einer Änderung der Geschäftsordnung zur Abstimmung stellen muss.
Treutler hatte auf der von Tumulten überlagerten Landtagssitzung am Donnerstag mehrfach die Abstimmung über einen Antrag von CDU und BSW verweigert, der darauf abzielt, dass bei der Wahl des Landtagspräsidenten bereits vom ersten Wahlgang an alle Fraktionen Kandidaten aufstellen können und nicht nur die AfD als stärkste Fraktion.