Steuerskandal: Haftstrafe nachher Cum-Ex-Geschäften

In den Cum-Ex-Aktiengeschäften schwerreicher Investoren wie Carsten Maschmeyer, seiner Ehefrau Veronica Ferres und Erwin Müller spielten die Fonds des Luxemburger Vermögensverwalters Sheridan eine zentrale Rolle. Vertrieben wurden die Fonds durch die ebenfalls tief in den Steuerskandal verwickelte Schweizer Bank Sarasin, initiiert wurden viele Geschäfte von Hanno Berger, dem mittlerweile mehrfach rechtskräftig verurteilten Steueranwalt, dem viele Unternehmer und Vorstände vertrauten.
Am Montag hat das Landgericht Bonn einen weiteren langjährigen Geschäftspartner Bergers wegen seiner Beteiligung an der organisierten Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Günter G., langjähriger Verwaltungsratschef von Sheridan, wurde wegen drei Fällen von Steuerhinterziehung verurteilt. In zwei Fällen blieb es beim Versuch. Er muss für drei Monate und neun Monate ins Gefängnis.
Dabei berücksichtigte die 14. Große Strafkammer die lange Ermittlungsdauer gegen den mittlerweile dreiundsechzigjährigen Angeklagten. Aufgrund rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerungen gelten drei Monate der Freiheitsstrafe bereits als vollstreckt. Zudem ordnete das Gericht die Einziehung von mehr als 1,5 Millionen Euro aus dem Vermögen von Günter G. an, teilte ein Justizsprecher auf Nachfrage mit. Diese Summe stammt aus Gewinnen der Cum-Ex-Geschäfte (Az. 64 KLs 1/23).
Langes Verfahren in Bonn
Nach rund zwei Jahren und mehr als 60 Verhandlungstagen – dem bisher längsten Cum-Ex-Strafprozess in Bonn – sah es die unter Vorsitz von Richter Jörg Reismann stehende Kammer als erwiesen an, dass der Fondsmanager den Fiskus gemeinsam mit anderen Beteiligten um einen hohen dreistelligen Millionenbetrag prellen wollte.
Mit dem Schuldspruch gegen G. orientierte sich die Strafkammer an den Schlussanträgen der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung von G. hatte hingegen einen Freispruch gefordert. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision zum Bundesgerichtshof ist möglich.
In dem Verfahren hatten Berger sowie sein früherer Kanzleipartner Kai-Uwe Steck, der in zahlreichen Strafprozessen als Kronzeuge fungiert, als Zeugen gegen G. ausgesagt. Während Berger seine Freiheitsstrafe in einem hessischen Gefängnis absitzt, befindet sich Steck auf freien Fuß. Obwohl er laut Justiz einen Schaden von „rund einer halben Milliarde Euro“ verursachte, verurteilte ihn eine andere Strafkammer des Landgerichts Bonn im Juni wegen seiner großen Aufklärungsbeiträge zu einer Bewährungsstrafe.
Allerdings soll Steck 23,6 Millionen Euro aus seiner Cum-Ex-Beute an den Staat zurückzahlen. Gegen die Entscheidung gehen Steck und die Staatsanwaltschaft mit einer Revision vor. Die Strafverfolger verlangen außerdem, dass möglichst zeitnah weiteres Geld aus seinem Vermögen an den Fiskus zurückfließt
Source: faz.net