Steuerpaket: Bundesregierung beschließt Steuerentlastungspaket zu Gunsten von Unternehmen

Die Bundesregierung hat ein erstes milliardenschweres Steuerpaket zur Entlastung der Wirtschaft beschlossen. Damit sollen vor allem Unternehmen für die Jahre 2025 bis 2029 um fast 46 Milliarden Euro entlastet werden. Etwa in dieser Höhe müssen Bund, Länder und Kommunen geringere Steuereinnahmen einkalkulieren, was noch zu Widerstand im Bundesrat führen kann. Im Bundestag ist die erste Beratung über das Paket bereits am Donnerstag vorgesehen. Geht es schnell, könnten bis zur Sommerpause alle nötigen Beschlüsse im Parlament erfolgen.

Der Gesetzentwurf beinhaltet vor allem sogenannte Superabschreibungen von je 30 Prozent für drei Jahre auf Investitionen. Vorgesehen ist auch bereits die dann ab 2028 beginnende Absenkung der Körperschaftsteuer um je einen Prozentpunkt für fünf Jahre. Zudem gibt es einen „Investitionsbooster“ für Elektromobilität, bei dem nicht nur die Preisobergrenze von 75.000 auf 100.000 Euro pro Wagen erhöht, sondern auch eine 75-prozentige Abschreibemöglichkeit im ersten Jahr der Anschaffung vorgesehen ist. Erhöht wird zudem die steuerliche Forschungsförderung.

Deutschlands Wirtschaft steckt seit zwei Jahren in der Rezession. Für dieses Jahr sagen viele Experten bestenfalls eine Stagnation voraus. Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, die Stimmung in der Wirtschaft bis zum Sommer zu drehen. Dazu sollen die Steuerentlastungen beitragen, aber auch staatliche Investitionen in die Infrastruktur sowie Entlastungen bei den Energiepreisen.

DIHK fordert weitere Maßnahmen

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) sieht in dem beschlossenen Steuerpaket ein wichtiges Signal – aber noch keinen „Befreiungsschlag“. Das sagte DIHK-Hauptgeschäftsführerin Helena Melnikov. Das Gesetz allein werde die konjunkturelle Lage nicht „rasch wenden“. Die Maßnahmen seien wichtig, blieben aber „ein Tropfen auf den heißen Stein, wenn nicht weitere Schritte ebenso entschlossen und zügig folgen“.

Melnikov nannte als weitere notwendige Maßnahmen vor allem eine einfachere Steuererhebung und eine „durchgreifende Digitalisierung“ von Prozessen. Insbesondere bei der Gewerbesteuer sollten Belastungen für die hiesigen Unternehmen reduziert werden. Zudem sollte die weltweite Mindestbesteuerung so lange ausgesetzt werden, bis „internationale Verständigungen“ erzielt seien.