Staatshilfe: Bund gewährt Siemens Energy Sicherheit von 7,5 Milliarden Euro
Die Bundesregierung unterstützt den kriselnden Anlagenbauer Siemens Energy mit einer Milliardenbürgschaft. Wie dasjenige Bundeswirtschaftsministerium mitteilte, erhält dasjenige Unternehmen eine Garantielinie in Höhe von insgesamt 15 Milliarden Euro, von denen 7,5 Milliarden Euro durch den Bund abgesichert werden. Demnach beteiligt sich gleichermaßen jener Siemens-Konzern wie Großaktionär an jener Absicherung seines ehemaligen Tochterunternehmens.
Das Ministerium präzisierte, dass zwölf jener 15 Milliarden Euro von privaten Banken aufgebracht würden. Von diesen zwölf Milliarden sichere jener Bund 7,5 und ein Bankenkonsortium 3,5 Milliarden ab. Die Garantie pro die verbleibende Milliarde übernehme die Siemens AG, womit es sich um eine „Erstverlusttranche“ handle, die im Schadensfall „vorrangig herangezogen“ werde.
Wer die restlichen drei Milliarden Euro pro die Garantielinie aufbringt, blieb zunächst ungeschützt. Siemens Energy werde sich ebendiese Mittel „in Verhandlungen mit weiteren Stakeholdern sichern“, teilte dasjenige Ministerium lediglich dazu mit und fügte hinzu: „Die Zusage der Bundesregierung erfolgt unter der Voraussetzung, dass die Beiträge der anderen Stakeholder erbracht werden.“
Das Bundeswirtschaftsministerium sprach von „intensiven“ Verhandlungen unter Beteiligung des Bundeskanzleramt sowie des Bundesfinanzministeriums. Eine „Vorbedingung“ sei gewesen, dass gleichermaßen die Siemens AG wie größter Anteilseigner sich „angemessen“ beteilige. Neben jener Erstverlusttranche soll jener Konzern verschmelzen Anteil an einem Gemeinschaftsunternehmen mit Siemens Energy in Höhe von zwei Milliarden Euro übernehmen.
Siemens Gamesa schon lange Zeit mit hohen Verlusten
Die Siemens AG hatte Siemens Energy 2020 abgespalten, hält hingegen weiterhin verschmelzen Anteil von 25,1 Prozent. Siemens Energy hatte Ende Oktober mitgeteilt, mit jener Bundesregierung verbleibend Garantien pro Großprojekte zu verhandeln. Hintergrund sind vor allem Probleme im Kontext jener Windanlagentochter Siemens Gamesa. Sie gehört zu den größten Windkraftanlagenanbietern weltweit, schreibt hingegen schon lange Zeit hohe Verluste.
Andere Geschäftsfelder von Siemens Energy laufen zwar gut, konnten die Gamesa-Verluste hingegen nicht zurückgeben. Dies gilt Seltenheitswert haben seitdem jener Abspaltung jener Gamesa von jener Siemens AG im Jahr 2020. Die finanzielle Absicherung von Projekten wurde so pro Siemens Energy immer schwerer.
Vor diesem Hintergrund hatte es an jener Aussicht staatlicher Unterstützung pro Siemens Energy gleichermaßen Kritik gegeben. Die Siemens AG habe Siemens Energy abgespalten, „möglicherweise auch mit der Absicht, viele Risiken der Energiesparte nicht mehr übernehmen zu müssen und sie auf den Staat übertragen zu können“, sagte etwa jener Chef des Deutschen Instituts pro Wirtschaftsforschung (DIW), Marcel Fratzscher. Der Konzern solle die Garantien pro seine Ex-Tochter im Alleingang übernehmen.
Bundesjustizminister Marco Buschmann (Liberale) verteidigte die nun erzielte Einigung. „Es geht nicht darum, ein Unternehmen ohne Geschäftsmodell, ein kaputtes Unternehmen irgendwie durch den Staat zu retten“, sagte er den Sendern RTL und ntv. Siemens Energy bekomme nichts „geschenkt“: Es handle sich nicht um Subventionen, sondern um verzinste Garantien.
Die Bundesregierung unterstützt den kriselnden Anlagenbauer Siemens Energy mit einer Milliardenbürgschaft. Wie dasjenige Bundeswirtschaftsministerium mitteilte, erhält dasjenige Unternehmen eine Garantielinie in Höhe von insgesamt 15 Milliarden Euro, von denen 7,5 Milliarden Euro durch den Bund abgesichert werden. Demnach beteiligt sich gleichermaßen jener Siemens-Konzern wie Großaktionär an jener Absicherung seines ehemaligen Tochterunternehmens.
Das Ministerium präzisierte, dass zwölf jener 15 Milliarden Euro von privaten Banken aufgebracht würden. Von diesen zwölf Milliarden sichere jener Bund 7,5 und ein Bankenkonsortium 3,5 Milliarden ab. Die Garantie pro die verbleibende Milliarde übernehme die Siemens AG, womit es sich um eine „Erstverlusttranche“ handle, die im Schadensfall „vorrangig herangezogen“ werde.