SPD-Parteitag: SPD stimmt verbleibend Antrag zu AfD-Verbotsverfahren ab
Am letzten Tag ihres Bundesparteitags will die SPD über einen Verbotsantrag gegen die AfD abstimmen. Auf Vorschlag des Parteivorstands sollen
die Delegierten am späten Vormittag den Antrag beschließen, der die
Vorbereitung eines AfD-Verbotsverfahrens fordert.
„Wir sagen in
diesem Antrag sehr klar, dass wir davon ausgehen, dass die AfD die größte
Gefahr für unsere Demokratie ist und tatsächlich auch daran arbeitet, diese
Demokratie abzuschaffen“, sagte die Bundestagsabgeordnete Carmen Wegge der Nachrichtenagentur
dpa. Es müssten nun unverzüglich alle Schritte in die Wege geleitet werden, um
eine Überprüfung der AfD vor dem Bundesverfassungsgericht zu erreichen.
Arbeitsgruppe soll Belege für Verfassungswidrigkeit der AfD sammeln
In dem Antrag wird eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe gefordert, die
die Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens prüfen und Material dafür
zusammentragen soll. Bei ausreichenden
Belegen für eine Verfassungswidrigkeit der AfD soll das Verbotsverfahren dann
in Gang gesetzt werden.
SPD-Chef Lars Klingbeil sagte mit Blick auf die AfD, es sei eine „historische Aufgabe, die wieder aus den
Parlamenten herauszukriegen“. Weiter sagte er: „Wir haben
aus geschichtlicher Erfahrung eine Verfassung, die die Instrumente
vorsieht.“ Es sei „unsere demokratische Aufgabe, diese Instrumente zu nutzen, um die
Verfassung zu schützen“.
Nach der Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem dürfe es kein Taktieren mehr geben, sagte Klingbeil weiter mit Blick auf die CDU. Auch weitere Rednerinnen und Redner kritisierten eine Übernahme von AfD-Positionen durch „konservative“ Parteien.
Merz sieht Verbotsverfahren „sehr skeptisch“
Für eine Arbeitsgruppe zu einem AfD-Verbotsverfahren hatten sich zuletzt auch die Grünen ausgesprochen. Bundeskanzler
Friedrich Merz (CDU) äußerte sich in einem Interview mit der ZEIT zuletzt jedoch „sehr skeptisch“ gegenüber einem Verbotsverfahren.
Nachdem das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD Anfang Mai als
gesichert rechtsextrem eingestuft hatte, folgte eine intensive Debatte
über die Einleitung eines Verbotsverfahrens. Aufgrund des
juristischen Vorgehens der AfD gegen die Einstufung liegt diese jedoch vorerst auf
Eis. Über ein Parteiverbot müsste auf
Antrag von Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat das
Bundesverfassungsgericht entscheiden.