Sondersitzung des Bundestages: Klagen mit begrenzter Chance
Dass der bisherige Bundestag voll handlungsfähig ist, bis sich der Ende Februar neu gewählte konstituiert hat, bestreitet keiner, das steht so im Grundgesetz. Doch soll oder darf der alte in letzter Minute weitreichende Entscheidungen treffen, die der neu gewählte Bundestag mangels erforderlicher Mehrheiten aller Voraussicht nach nicht wieder rückgängig machen kann?
Die designierten Regierungspartner Union und SPD wollen jetzt schnell noch in zwei Sondersitzungen des alten Parlaments mithilfe der Grünen das Grundgesetz ändern. Und zwar so, dass der Staat fast eine Billion Schulden aufnehmen kann, um die Bundeswehr aufzurüsten und Deutschlands marode Infrastruktur zu sanieren. Sie reagieren damit auf den Ausstieg der USA aus der Ukrainemilitärhilfe und begründen ihr Vorgehen mit „staatspolitischer Verantwortung“. Kritikerinnen, darunter die AfD, die Linke und eine Fraktionslose, haben dagegen beim Bundesverfassungsgericht Organklagen eingereicht und verlangen, die Sitzungen per Eilentscheid zu verhindern.