Sicherheitsüberprüfungsgesetz: Kabinett beschließt Gesetz zum Schutz vor Spionage und Sabotage

Damit Saboteure und Informanten ausländischer Geheimdienste keinen
Zugang zu Nachrichtendiensten und anderen sicherheitsrelevanten Stellen
in Staat und Wirtschaft finden, will die Bundesregierung die Regeln für
die Überprüfung von Mitarbeitern verschärfen. Eine am Mittwoch vom Kabinett
beschlossene Novelle des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes sieht unter
anderem eine verstärkte Internetrecherche vor, um mögliche verfassungsfeindliche Äußerungen und Aktivitäten
künftiger und aktueller Mitarbeiter zu entdecken. Dabei sollen auch Posts in sozialen Netzwerken gesichtet werden

Konkret sieht der Gesetzentwurf erweiterte verpflichtende
Überprüfungsmaßnahmen des Personals an sicherheitsrelevanten Stellen
etwa im Bereich der IT- und Kommunikationstechnik vor. Konkret geht es
um die kritische Infrastruktur wie Leitstellen für die Stromversorgung
sowie die obersten Bundesbehörden. Dazu zählen etwa die
Bundesministerien, das Bundeskanzler- und das Bundespräsidialamt. Das
dort eingesetzte Personal soll künftig strenger überprüft werden, um
denkbare Sabotageakte durch sogenannte Innentäter zu verhindern.

Mitarbeitende werden
zudem verpflichtet, „nach Abgabe der Sicherheitserklärung der
zuständigen Stelle unverzüglich alle Kontakte zu ausländischen
Nachrichtendiensten, die auf einen Anbahnungs- und Werbungsversuch
hindeuten können“, schriftlich anzuzeigen. Dies gilt nicht nur für
eigene Kontakte, sondern auch für mögliche Kontakte des Lebenspartners
beziehungsweise der Lebenspartnerin.

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