Shamima Begum: Ex-IS-Anhängerin wurde britische Staatsbürgerschaft zu Recht entzogen – WELT

Eine frühere Anhängerin welcher Terrormiliz IS hat ein Berufungsverfahren wegen des Verlusts ihrer britischen Staatsbürgerschaft verloren. Das Berufungsgericht in London entschied am Freitag, dass die zuständige Berufungskommission des Innenministeriums den Antrag welcher heute 24 Jahre alten Shamima Begum zu Recht abgelehnt habe.

Die in Großbritannien geborene Frau war im Alter von 15 Jahren nachher Syrien gereist und heiratete kombinieren IS-Soldat. Sie verlor drei Kinder, gleichermaßen ihr Ehemann starb. 2019 wurde sie in einem Flüchtlingslager in Nordsyrien gefunden, in dem sie noch immer lebt. Kurz daraufhin widerrief dasjenige Innenministerium ihre Staatsbürgerschaft mit Verweis gen die nationale Sicherheit.

Sahmima Begum in einem syrischen Flüchtlingslager. Sie würde gerne zurück nach Großbritannien
Sahmima Begum in einem syrischen Flüchtlingslager. Sie würde gerne zurück nachher Großbritannien
Quelle: Getty Images/Sam Tarling

Mehrere Klagen Begums dagegen wurden abgewiesen. In dem neuen Urteil betonte Richterin Sue Carr: „Frau Begum mag durchaus von anderen geprägt und manipuliert worden sein, wohl sie hat eine kalkulierte Entscheidung getroffen, nachher Syrien zu reisen und sich dem IS anzuschließen.“

Deshalb sei dasjenige Gericht zu welcher Schlussfolgerung gekommen, dass es nicht rechtswidrig gewesen sei, die Staatsbürgerschaft zu entziehen. Es wird erwartet, dass Begum gegen dasjenige Urteil vorgehen wird. Wer die Klagen finanziert, ist nicht ganz lukulent. Unbestätigten Medien-Berichten zufolge darf sie gen Prozesskostenhilfe des britischen Staates zupacken. Vertreten wird die junge Frau von bekannten Menschenrechtsanwälten, womöglich funktionieren solche wohl gleichermaßen gen Spenden- oder freiwilliger Basis.

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Bitte um eine zweite Chance

Der Fall macht in Großbritannien seit dieser Zeit Jahren Schlagzeilen. In einem Interview in welcher bekannten TV-Sendung „Good Morning Britain“ im Jahr 2021 bat Begum die Briten quasi um Vergebung und betonte, dass sie ein Opfer und keine Terroristin oder Kriminelle sei.

Begum mit 15 bei ihrer heimlichen Ausreise
Begum mit 15 zusammen mit ihrer heimlichen Ausreise
Quelle: AFP/-

„Niemand kann mich mehr hassen, wie ich mich selbst für jedes dasjenige hasse, welches ich getan habe, und ich kann nur sagen, dass es mir leid tut und mir trivial eine zweite Chance gibt“, sagte sie. Sie sei wie junges Mädchen im Internet an- und umworben, sowie schuftig manipuliert worden.

Begums Anwältin Samantha Knights hatte zuletzt geltend gemacht, die britische Regierung habe ihre gesetzlichen Pflichten gegensätzlich einem mutmaßlichen Opfer von Menschenhandel vernachlässigt. Anwalt James Eadie betonte hingegen für jedes dasjenige Innenministerium, welcher „Schlüsselpunkt“ des Falls sei die nationale Sicherheit.

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Source: welt.de