Sachsen, Thüringen und Bayern fordern Ende der einrichtungsbezogenen Impfpflicht

Sachsen, Bayern und Thüringen haben den Bund aufgefordert, die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht nicht zu verlängern. In einem gemeinsamen Brief auf Initiative Sachsens wandten sich Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping, Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek und Thüringens Gesundheitsministerin Heike Werner parteiübergreifend an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. Darin dringen die drei Länder darauf, die Regelung zum 1. Januar 2023 auslaufen zu lassen.

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Köpping: Omikron-Variante macht Teilimpfpflicht obsolet
Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping sagte, die einrichtungsbezogene Impfpflicht sei vor allem aufgrund der hohen Infektionszahlen und infolgedessen der schweren Krankheitsverläufe durch die Delta-Variante beschlossen worden. Mit der Omikron-Variante hätten sich nun aber die Voraussetzungen geändert. „Gerade mit Blick auf die Versorgungssicherheit, aber auch auf den enormen Verwaltungsaufwand für die Einrichtungen und Gesundheitsämter lehne ich eine Verlängerung über Ende 2022 ab“, erklärte Köpping.

Die Einrichtungen seien zudem auf jede Pflegekraft angewiesen, um eine bestmögliche Versorgung sicherstellen zu können, sagt die sächsische Gesundheitsministerin weiter.

Thüringens Gesundheitsministerin Heike Werner habe sich bereits im September mit einem Brief an Karl Lauterbach gewandt – bisher ohne Antwort. Werner drängt auf eine schnelle Lösung, um das Gesundheitssystem und seine Beschäftigten zu entlasten. „Anstatt an dem Konstrukt der einrichtungsbezogenen Impfpflicht festzuhalten, sollten wir dazu übergehen, Anreize für Auffrischungsimpfungen mit angepassten Impfstoffen für Alle zu schaffen“, erklärte sie weiter.

Holetschek: Pflegepersonal darf nicht an andere Berufe verloren gehen
Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek betonte: „Die einrichtungsbezogene Impfpflicht bringt uns mehr Schaden als Nutzen.“ Auch er verweist auf die Notwendigkeit jeder verfügbaren Arbeitskraft in Medizin, Pflege und Eingliederungshilfe. Mit einer Verlängerung der Teilimpfpflicht würden außerdem Auszubildende in andere Berufe oder ins benachbarte Ausland verdrängt, sagte Holetschek. „Die einrichtungsbezogene Impfpflicht war immer nur als Vorläufer einer allgemeinen Impfpflicht gedacht. Da die allgemeine Corona-Impfpflicht aber politisch gescheitert ist, gibt es auch keine Rechtfertigung für eine einrichtungsbezogene Impfpflicht mehr“, erklärte der bayrische Minister weiter.

MDR