Russische Flaggen am 8. und 9. Mai in Berlin verboten
Nach einer Beschwerde hat das Oberverwaltungsgericht Berlin eine Entscheidung im Fahnenstreit getroffen. Wie die Behörde am Montag mitteilte, sind am Tag des Sieges russische Fahnen und Symbole bei den Veranstaltungen verboten. Weder St.-Georgs-Fahnen und -Bänder noch russische Flaggen oder die Flagge der UdSSR dürfen gezeigt werden.

Der 1. Senat rechtfertigte seine Entscheidung wie folgt: „Die Prognose der Polizei, dass die Symbole angesichts des fortdauernden Angriffskrieges gegen die Ukraine geeignet seien, Gewaltbereitschaft zu vermitteln, treffe zu. Denn sie könnten im aktuellen Kontext jedenfalls als Sympathiebekundung für die Kriegsführung verstanden werden.“
Die offenbar gezielte Intensivierung der russischen Luftangriffe auf die Ukraine und ihre Zivilbevölkerung am Montag habe zu einer weiteren Verschärfung der Konfliktlage beigetragen. Nach Ansicht des Gerichts ist eine Trennung des Gedenkens des Kriegsendes und des erneuten Kriegsgeschehens in der Ukraine nicht möglich.
Tag des Sieges in Berlin: Verbote und Polizei im Großeinsatz
Vor den Gedenkfeiern zum Ende des Zweiten Weltkriegs 1945 hatte das Verwaltungsgericht Berlin kürzlich ein Verbot russischer Fahnen und Symbole aufgehoben. Die Polizei hatte dagegen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) als nächst höhere Instanz eingelegt. Das OVG änderte nun die anderslautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Das Zeigen von ukrainischen Flaggen bei Veranstaltungen bleibt erlaubt.
Die Berliner Polizei ist im Großeinsatz wegen Demonstrationen und Gedenkveranstaltungen zum Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkriegs. Für den 8. und 9. Mai seien bislang insgesamt 31 Versammlungen angekündigt, sagte ein Polizeisprecher am Freitag. Angesichts des andauernden russischen Angriffskrieges auf die Ukraine geht die Polizei weiter von einer „sensiblen Gefährdungslage“ aus.