Roger Waters: Kritik an SS-ähnlichem Bühnenoutfit zurückgewiesen

Roger Waters bei einem früheren Auftritt in Düsseldorf (Archiv)
Foto: Henning Kaiser / picture alliance / dpa
Pink-Floyd-Mitbegründer Roger Waters hat die Vorwürfe rund um seinen Auftritt in Berlin als »böswillige Angriffe« zurückgewiesen. Seine Kritiker wollten ihn »verleumden und zum Schweigen bringen«, erklärte Waters in einem auf Twitter und Instagram veröffentlichten Statement.
Der 79-jährige Sänger war in der vergangenen Woche bei einem Konzert in einem langen schwarzen Ledermantel und einer roten Armbinde aufgetreten. Die Berliner Polizei ermittelt deshalb nun wegen Volksverhetzung, weil die Kleidung der eines SS-Offiziers ähnele, wie ein Polizeisprecher sagte. Waters will sein Outfit im Gegenteil als »klares Zeichen gegen Faschismus und Ungerechtigkeit« verstanden wissen.
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Tatsächlich handelt das Stück »In the Flesh«, zu dem Waters die Uniformjacke trägt, von einer Traumatisierung des fiktiven Helden aus dem Album »The Wall«, der sich in die Rolle eines Diktators hineinimaginiert. Die Darstellung des fanatischen und faschistischen Demagogen ist seit 1980 fester Bestandteil von Waters‘ Konzerten.
Israel-Kritik und Antisemitismus
Kritik an dieser Aufführung ist nicht neu, erhält jedoch durch zahlreiche Israel-kritische Äußerungen des Musikers neue Aufmerksamkeit. Waters wird etwa seine Nähe zur sogenannten BDS-Kampagne vorgeworfen, einer antiisraelischen Boykottinitiative. Bei früheren Konzerten ließ Waters Ballons in Schweineform mit einem Davidstern aufsteigen. Die Stadt Frankfurt hatte versucht, ein Konzert des Sängers abzusagen. Waters ging gerichtlich gegen die Absage vor und hatte Erfolg.
Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, forderte nun weitere juristische Schritte. »Ich appelliere an die Wachsamkeit von Polizei und Justiz und ermutige zu weiteren Anzeigen«, sagte er den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Leider seien die Gerichtsverfahren, die gegen Waters angestrengt wurden, bisher zu dessen Gunsten ausgegangen. »Obwohl er Antisemitismus verbreitet und mutmaßlich Volksverhetzung betreibt«.