Regierung verzichtet auf Besteuerung der Preisbremsen

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) verzichtet auf die umstrittene Besteuerung der Dezemberhilfe. „Aufgrund der erfreulichen Entwicklung der Preise und dem geringeren Umfang der Staatshilfe steht der Bürokratieaufwand inzwischen in keinem Verhältnis mehr zum Aufkommen“, sagte der FDP-Politiker der F.A.Z. Die Hinweise auf dem Länderkreis sprächen dies richtigerweise an. „Auf die Besteuerung sollte verzichtet werden“, meinte Lindner.

„Es deutet sich der politische Wille in der ganzen Koalition an, dieses Problem bei einem allernächsten Gesetzgebungsverfahren zu klären.“ Wie aus Kreisen seines Ministeriums verlautete, wird der Vollzugsaufwand der Länder bei der De­zemberhilfe Gas auf 261 Millionen Euro geschätzt – bei einem Einnahmepotential des Bundes und der Länder von insgesamt 110 Millionen Euro. Hinzu kämen erhebliche Bürokratiebelastungen und sonstige Kosten für Steuerberater und an­dere Beteiligte, heißt es.

Nach dem drastischen Anstieg der Energiepreise infolge des russischen An­griffskriegs in der Ukraine übernahm der Staat vergangenes Jahr den Dezember­abschlag für Gas. Die damit verbundene soziale Frage sollte später beantwortet werden. Dazu wurde mit dem Jahressteuergesetz 2022 die Dezemberhilfe steuerpflichtig gemacht. Die Regelung wurde ähnlich wie beim Solidaritätszuschlag ausgestaltet. Gutverdienern wird die Hilfe dem zu versteuernden Einkommen „hinzugerechnet“. Eine Milderungszone soll Belastungssprünge verhindern.

Bisher war beabsichtigt, diese Besteuerung auch auf die bis April 2024 geltende allgemeine Gas- und Wärmepreisbremse anzuwenden. Auch hier zielte die Steuerpflicht auf die Gutverdiener, die Soli zahlen müssen. Nach ersten Überschlagsrechnungen des Finanzministeriums liegt das anhand bekannter Abrufe aus den Krisenrahmen berechnete Steueraufkommen aus der Gaspreisbremse bei maximal 570 Millionen Euro in diesem Jahr und 190 Millionen Euro im nächsten. „Aber auch hier drohen Vollzugskosten wie bei der Dezemberhilfe mit über 260 Millionen Euro“, heißt es.

Dabei seien Bürokratiebelastungen noch nicht einbezogen. Steuerbare Einkünfte aus den „Bremsenvorteilen“ erfordern eine klare Verteilung und Zuordnung des Begünstigten in einem gerichtsfesten Feststellungsverfahren. Das sei allein mit der Zuordnung der dem Steuerpflichtigen zugeflossenen Vorteile nicht möglich. Nach F.A.Z.-Informationen haben Lindner und Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) die zuständigen Koalitionsabgeordneten schon informiert, dass die Bundesregierung auf eine Besteuerung der Preisbremsen verzichten will.