Rechtsextremismus: AfD klagt gegen Verfassungsschutz wegen Einstufung qua rechtsextrem

Die AfD hat Klage gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) eingereicht. Hintergrund ist die Einstufung als gesichert rechtsextremistische Partei. Ein entsprechendes Schreiben sei an das zuständige Verwaltungsgericht in Köln verschickt worden, bestätigte der Sprecher von Parteichefin Alice Weidel, Daniel Tapp. Das Kölner Verwaltungsgericht hatte zuvor die Einstufung zum Verdachtsfall für rechtens erklärt.

Nach Angaben des Kölner Verwaltungsgerichts sind sowohl eine Klage als auch ein Eilantrag eingegangen. Geklagt hat demnach die AfD, und zwar gegen die Bundesrepublik Deutschland, die durch das BfV vertreten wird, wie der Pressesprecher Dr. Michael Ott ZEIT ONLINE mitteilte. Die AfD verlangt demnach gegenüber dem Verfassungsgericht, es zu unterlassen, sie als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ einzuordnen, zu beobachten, zu behandeln, zu prüfen und/oder zu führen, schreibt er. Mehr sei nach aktuellem Stand noch nicht bekannt.

Einstufung wegen Missachtung der Menschenwürde

Der Verfassungsschutz hatte am Freitag mitgeteilt, die AfD-Bundespartei „aufgrund der die Menschenwürde
missachtenden, extremistischen Prägung der Gesamtpartei als gesichert
rechtsextremistische Bestrebung“ fortan als gesichert rechtsextremistisch einzustufen. Zuvor hatte er die Partei
als Verdachtsfall behandelt. Auch dabei ist bereits der Einsatz
nachrichtendienstlicher Mittel erlaubt, etwa sogenannte V-Leute oder
Observationen, Bild- und Tonaufnahmen. Bei gesichert
extremistisch eingestuften Gruppen sinkt die Schwelle für den
Einsatz solcher Mittel.

Die AfD
hatte den Verfassungsschutz per Abmahnung bis Montag um 8 Uhr aufgefordert, dies
zurückzunehmen und eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.
Der Verfassungsschutz antwortete nach AfD-Angaben nicht darauf. In dem
Abmahnungsschreiben hieß es, man halte sowohl die Einstufung als auch
die Bekanntgabe dieses Umstands für offensichtlich rechtswidrig.

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