Präsidentschaftswahl: Oberstes Gericht in Rumänen ordnet Neuauszählung nachdem Wahl an
Nach der ersten Runde der Präsidentschaftswahl in Rumänien hat das rumänische Verfassungsgericht eine Neuauszählung der Stimmen angeordnet. Es
habe die „erneute Überprüfung und Neuauszählung aller Wahlstimmen“
verfügt, teilte das Gericht mit.
In der ersten Wahlrunde
am Sonntag war laut dem amtlichen Ergebnis der rechtsradikale und
russlandfreundliche Kandidat Calin Georgescu völlig überraschend auf dem
ersten Platz gelandet. Zwei der unterlegenen
Präsidentenkandidaten hatten die Wahl jedoch angefochten. Sie begründeten das damit, dass Georgescu seine Wahlkampffinanzierung nicht offengelegt hatte.
Gegen Georgescu wird in Rumänien aktuell wegen Verherrlichung von Kriegsverbrechern und
markanten Figuren der als „Legionäre“ bekannten rumänischen Faschisten
aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs ermittelt. Zahlreiche junge Menschen protestierten in den letzten Tagen gegen ihn.
Ursprünglich sollte am 8. Dezember die Stichwahl zwischen Georgescu und der in der ersten Runde zweitplatzierten prowestlichen,
konservativ-liberalen Kandidatin Elena Lasconi stattfinden. Der rumänische Präsident ist mächtiger als beispielsweise der Bundespräsident, bestimmt die Außen- und Verteidigungspolitik und ist an der Kontrolle der Geheimdienste beteiligt.
Meinungsforscher hatten seinen Erfolg nicht kommen sehen, und auch
Nachwahlbefragungen ließen das Ergebnis nicht erahnen. Georgescu warb vor allem in den sozialen Medien für sich.