Pawel Adamowicz: Mörder von Danzigs Oberbürgermeister zu lebenslanger Haft verurteilt

Gedenken an Pawel Adamowicz in Danzig: Viermal mit einem langen Messer zugestochen
Foto: Beata Zawrzel / NurPhoto / picture alliance
Mehr als vier Jahre nach der tödlichen Messerattacke auf den Danziger Oberbürgermeister Pawel Adamowicz hat ein polnisches Gericht den Angreifer zu lebenslanger Haft verurteilt. Stefan W. habe einen in der polnischen Geschichte »beispiellosen Mord« begangen, sagte die Vorsitzende Richterin Aleksandra Kaczmarek in ihrer Urteilsbegründung. Die Strafe sei der drastischen Tat angemessen.
Das Attentat auf den Danziger Oberbürgermeister am 13. Januar 2019 hatte ganz Polen erschüttert. Der Messerstecher attackierte Adamowicz, der als liberal galt, während einer Benefizveranstaltung . Am darauffolgenden Tag erlag der Politiker seinen Verletzungen. Der Politiker, der die Stadt mehr als 20 Jahre lang regierte, wurde nur 53 Jahre alt.
Streit über Geisteszustand des Angeklagten
Stefan W. habe die Tat genau geplant, sagte Richterin Kaczmarek. Viermal habe er Adamowicz mit einem langen Messer in den Brustkorb und den Bauch gestochen. Der Angreifer war direkt nach der Tat noch auf der Bühne von Sicherheitskräften überwältigt und festgenommen worden. Während des Angriffs soll er gerufen haben, dass er unschuldig im Gefängnis gesessen habe. Die Urteilsverkündung nahm Stefan W. nun mit einem Grinsen auf.
Politiker der liberalkonservativen Opposition hatten immer wieder die lange Verfahrensdauer kritisiert und ein rasches Urteil gefordert. Der konservativen Regierungspartei »Recht und Gerechtigkeit« wurde nach der Tat vorgeworfen, dass eine von den staatlichen Medien verbreitete feindselige Atmosphäre gegen Adamowicz und andere sozialliberale Politiker einen fruchtbaren Boden für die Gewalt gegen ihn geschaffen habe.
Der Prozess hatte sich so lange hingezogen, weil insgesamt drei psychiatrische Gutachten zum Geisteszustand des Angeklagten eingeholt wurden. Zwei von drei Gutachtern kamen zu dem Schluss, dass der Beschuldigte zwar an einer Persönlichkeitsstörung leide, aber nicht krank sei. Ein weiterer Gutachter hielt ihn für unzurechnungsfähig. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass Stefan W. zwar im Gefängnis therapeutisch betreut werden müsse, aber keine medikamentöse Behandlung benötige.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Stefan W.s Anwälte kündigten an, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen.