Neuer Bahnstreik: Worauf Reisende jetzt schätzen sollten

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Höchster jeder fünfte ICE oder Intercity wird wegen des Bahnstreiks unterwegs sein. Worauf sollte man schätzen, wenn sich die Reise nicht verschieben lässt? Welche Rechte nach sich ziehen Bahnkunden? Antworten aufwärts wenige wichtige Fragen.
Wie viele Züge werden noch kutschieren?
Der Streik beginnt heute Abend um 22 Uhr und geht solange bis 18 Uhr am Donnerstag. Die Deutsche Bahn hat mitgeteilt, dass dies Angebot an Fahrten in dieser Zeit stark reduziert wird. Zum Besten von den Fernverkehr gibt es vereinen Notfallplan. „Für diese Fahrten setzt die DB längere Züge mit mehr Sitzplätzen ein, um möglichst viele Menschen an ihr Ziel bringen zu können. Dennoch kann eine Mitfahrt nicht garantiert werden“, so dieser Konzern.
Die Bahn spricht selbst von einem „sehr begrenzten Angebot“. Nach Angaben des Unternehmens kutschieren voraussichtlich weniger qua 20 Prozent dieser Intercity- und ICE-Züge.
Im Regionalverkehr will die Deutsche Bahn eigenen Angaben zufolge ebenso versuchen, ein stark reduziertes Angebot aufwärts die Schiene zu können. „In welchem Umfang dies möglich ist, unterscheidet sich regional stark. In jedem Fall wird es auch im Regionalverkehr massive Einschränkungen geben“, teilte dieser Konzern mit.
Wo kann man sich jenseits den Fahrplan informieren?
Die Bahn bittet Reisende, sich unbedingt vor Fahrtantritt online unter www.bahn.de oder in dieser Bahn-App zu informieren. Das Unternehmen hat trotzdem ebenfalls eine Rufnummer möbliert (08000-996633), unter dieser sich betroffene Fahrgäste jenseits die Auswirkungen informieren können.
Auf dieser Internetseite dieser Bahn und in dieser Smartphone-App „DB Navigator“ informiert dieser Konzern darüber, welche Verbindung noch aufrechterhalten wird und ob es Alternativen gibt.
Wo werden die Auswirkungen am größten sein?
Darjenseits, in welchen Regionen die Beeinträchtigungen am stärksten sein werden, lasse sich vorab keine verlässliche Aussage treffen, sagte ein Sprecher dieser Deutschen Bahn oppositionell tagesschau.de: „Wir rechnen auch damit, dass in einzelnen Regionen gar keine Züge mehr fahren können.“ Ebenfalls offensichtlich betroffen werde dieser Schienengüterverkehr sein.
Die Auswirkungen des Streiks sind ebenfalls deswegen so weitläufig, weil die GDL nicht nur Lokführer dazu aufgerufen hat, die Arbeit niederzulegen – sondern ebenfalls Zugbegleiter, Werkstattbeschäftigte oder Fahrdienstleiter. Die Fahrdienstleiter dieser Bahn koordinieren den bundesweiten Schienenverkehr. Fehlen sie, können Züge aller Anbieter nicht kutschieren.
Was gilt zum Besten von schon gekaufte Fahrkarten?
Die Deutsche Bahn bittet Fahrgäste während des Warnstreiks, aufwärts nicht unbedingt notwendige Reisen mit dieser Bahn zu verzichten oder die Reisen zu verschieben. Tickets zum Besten von Fahrten heute oder am Donnerstag können laut DB ebenfalls zu einem späteren Zeitpunkt genutzt werden. Die Zugbindung sei aufgehoben. „Die Fahrkarte gilt dabei für die Fahrt zum ursprünglichen Zielort auch mit einer geänderten Streckenführung. Sitzplatzreservierungen können kostenfrei storniert werden“, hieß es vom Konzern.
Zudem hätten Fahrgäste im Rahmen einer Sonderkulanz ebenfalls die Möglichkeit, die Reise vorzuverlegen und schon im Laufe des heutigen Tages früher zu kutschieren, teilt dies Unternehmen mit. Die Deutsche Bahn empfiehlt trotzdem, die Reise möglichst Morgen anzutreten – damit sichergestellt ist, dass Reisende vor Streikbeginn um 22 Uhr am Zielort sind.
Welche Rechte nach sich ziehen Reisende?
Wenn ein gebuchter Zug wegen eines Streiks ausfällt, können Reisende den Verbraucherzentralen zufolge dies Ticket stornieren und dies Geld in Form eines Gutscheins oder qua Auszahlung zurückverlangen. Kunden, die im Fernverkehr vom Bahnstreik betroffen sind und die Reise nicht verschieben können oder wollen, nach sich ziehen die Möglichkeit, schon gebuchte Tickets und Sitzplatzreservierungen kostenfrei zu stornieren und sich den gesamten Reisepreis erstatten lassen, heißt es ebenfalls von dieser Das Erste-Rechtsredaktion.
Möglich ist dies im DB-Reisezentrum. Zum Besten von online gekaufte Tickets gibt es im Internet ein Antragsformular, dies man jenseits sein Kundenkonto aufwärts dieser Bahn-Seite beziehungsweise jenseits die Bahn-App hereinrufen kann. Daneben ist ebenfalls die Antragstellung per Post jenseits dies Fahrgastrechteformular möglich.
Gibt es Entschädigung zum Besten von Verspätungen?
Unabhängig vom Streik gelten generell im Rahmen Verspätungen die allgemeinen Fahrgastrechte. Ab 60 Minuten Verspätung am Zielbahnhof bekommen Bahnkunden vereinen Teil des gezahlten Fahrpreises zurück – 25 Prozent des Ticketpreises zum Besten von die einfache Fahrt. Ab einer Verspätung von 120 Minuten gibt es 50 Prozent. Kunden können laut Das Erste-Rechtsredaktion wählen, ob sie sich die Verspätungsentschädigung qua Gutschein oder qua Geld auszahlen lassen.
Wer Fahrgastrechte geltend zeugen möchte, muss im Grunde keine Verspätungsbescheinigung vorlegen. Sämtliche Verspätungen oder Zugausfälle sind im Informationssystem dieser Deutschen Bahn erfasst und ausgewertet.
Welche Alternativen gibt es zur Bahn?
Wenn man trotzdem vereisen will oder muss, können private Zuganbieter oder Fernbusse eventuell eine Möglichkeit sein. Nach Angaben etwa dieser Anbieter Flixbus und Flixtrain sollen Busse und Züge wie gewohnt unterwegs sein. Auf den meisten Strecken seien ebenfalls noch Tickets verfügbar, heißt es. Wegen dieser allgemeinen Beeinträchtigungen im Zugverkehr sind Ausfälle oder Verspätungen ebenfalls im Rahmen Privatbahnen jedoch nicht unmöglich.
Außerdem können Reisende, die ihre Fahrt nicht verschieben können, im Internet nachdem Mitfahrtgelegenheiten suchen, die von zahlreichen Portalen angeboten werden. Auch dieser Allgemeiner Deutscher Automobil Club bietet eine Plattform zum Besten von Pendler an, jenseits die man eventuell eine Fahrgemeinschaft finden kann.
Source: tagesschau.de