Nächster Strafprozess: René Benko von neuem vor Gericht wegen versteckter Vermögenswerte

Nach dem ersten Prozess wegen betrügerischen Bankrotts gegen den zahlungsunfähigen Finanzjongleur René Benko in Innsbruck wird es bald das nächste Verfahren geben. Denn sowohl der Gründer der insolventen Immobiliengruppe Signa als auch eine Mitangeklagte zogen Einsprüche gegen die zweite Anklage inzwischen zurück, wie eine Sprecherin des Oberlandesgerichts Innsbruck (OLG) am Donnerstag bestätigte. Damit ist die Anklage rechtskräftig. Nun steht die Anberaumung eines Prozesstermins durch das Landesgericht Innsbruck aus. Diese werde zeitnah erfolgen, hieß es.

Bei der zweiten Anklage geht es der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) zufolge um einen Schaden in Höhe von insgesamt 370.000 Euro. Benko hat demnach Vermögenswerte beiseitegeschafft und damit die Erfüllung von Gläubigeransprüchen im Zuge seiner Insolvenz als Einzelunternehmer geschmälert. Im Zentrum stehen Bargeld sowie zusätzlich hochpreisige Uhren und Manschettenknöpfe, Uhrenarmbänder und andere Gegenstände. Die Vermögenswerte sollen dabei in einem Tresor im Haus von Angehörigen des gescheiterten Unternehmers verborgen gewesen sein. Die Mitangeklagte soll dabei geholfen haben.

Benko war am Mittwoch von einem Schöffensenat zu einer zweijährigen Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt worden. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Der Verurteilte sitzt seit Januar in Untersuchungshaft, die ihm entsprechend angerechnet wird. Auf die Untersuchungshaft hat das Urteil keine Auswirkungen. Dabei ist weiter die Frage nach dem dringenden Tatverdacht entscheidend. Zusätzlich spiele die Frage nach einer Tatbegehungsgefahr eine Rolle.

Im Vergleich zu den anderen Vorwürfen, die gegen den Tiroler im Raum stehen – die österreichische Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ermittelt in insgesamt 14 voneinander getrennten Sachverhaltssträngen –, war das erste Verfahren klein: Insgesamt liegt der vermutete Schaden bei 300 Millionen Euro allein bei den Ermittlungen in Österreich, zudem gibt es Ermittlungen in anderen Ländern. Fachleute gehen davon aus, dass die Auswirkungen des Urteils auf mögliche weitere Verfahren gering sind.