München: Hund beißt Kind Ohr halb ab – Bewährungsstrafe für Halterin

Dalmatiner (Symbolbild)
Foto: Patrick Pleul / dpa
Eine Münchnerin, deren Dalmatiner einem Vierjährigen das Ohr halb abgebissen hat, ist vor dem Amtsgericht München zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Nach eindringlichem Zureden von Staatsanwalt und Richterin zog die 58-Jährige ihren Einspruch gegen den ursprünglichen Strafbefehl zurück.
Damit wurde die darin vorgesehene Freiheitsstrafe von acht Monaten, ausgesetzt für eine Bewährungszeit von zweieinhalb Jahren, rechtskräftig. Außerdem muss die Hundehalterin 10.000 Euro an das junge Opfer und 5000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.
Der Hund hatte schon mehrfach Kinder angegriffen und teils auch schwer verletzt. Dennoch stritt die 58-Jährige ab, dass ihr Hund die Teilamputation des Ohres verursacht hatte. Eine Gutachterin der Berliner Charité legte sich hingegen fest: »Das ist eindeutig eine Hundebissverletzung.« Am Ende der ganztägigen Beweisaufnahme stimmte die Angeklagte daraufhin dem Strafbefehl zu.