Mitteldeutscher Rundfunk: Gericht verhängt Bewährungsstrafe gegen früheren MDR-Unterhaltungschef

Der frühere Unterhaltungschef des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR), Udo Foht, ist zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Leipzig sprach den ehemaligen Fernsehmanager wegen Betrugs in 13 Fällen und wegen Bestechlichkeit schuldig. Die Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten wurde zur Bewährung ausgesetzt. Drei Monate dieser Strafe gelten als bereits vollstreckt.

Foht hat im Prozess gestanden, dass er bis zu seiner Entlassung im Jahr 2011 immer wieder Geldgeber aus dem Showbusiness um Darlehen gebeten hatte. Dabei habe er gewusst, dass er die zumeist fünfstelligen Summen nicht pünktlich würde zurückzahlen können. Er habe das Geld benötigt, um Sendungen im MDR umsetzen zu können. Die Rückzahlung privater Darlehen soll teilweise über Rechnungen an den MDR gelaufen sein. Die Anklage hat dem 72-jährigen Foht in mehreren Fällen Betrug, Untreue, Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung vorgeworfen.

Die Tatvorwürfe beziehen sich auf die Jahre 2008 bis 2011. 2011 wurde der Betrugsskandal bekannt; Foht wurde daraufhin entlassen. Er war 20 Jahre lang Unterhaltungschef des MDR. Der öffentlich-rechtliche Sender verlangt mehr als 300.000 Schadensersatz von Foht. Einen relevanten Teil der Summe habe Foht bereits gezahlt und er zahle auch weiterhin, sagte die noch amtierende MDR-Intendantin Karola Wille im Landgericht Leipzig.