Migration: Freie Demokratische Partei und Grüne fordern Klarheit zur Strafbarkeit von Seenotrettern

Freie Demokratische Partei und Grüne fordern rechtliche Klarheit jenseits eine mögliche Kriminalisierung von Seenotrettern durch vereinen Gesetzentwurf von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). Dabei geht es um Paragraf 96 des Aufenthaltsgesetzes, dieser dies Einschleusen von Ausländern regelt. Zivile Seenotrettungsorganisationen fürchten dank des Gesetzestextes Strafverfolgung. Das Bundesinnenministerium hatte die Sorge wie unbegründet zurückgewiesen.

Der Grünenabgeordnete Julian Pahlke sagte: „Wenn diese Gesetzesänderung so beschlossen würde, wäre es ein Angriff auf die zivile Seenotrettung und damit auf diejenigen, die Flüchtende jeden Tag vor dem Ertrinken retten.“ Er erwarte von Faeser, die Verschärfung zurückzunehmen. 

Die Freie Demokratische Partei will hingegen die mögliche Strafbarkeit von Seenotrettern explizit festhalten: „Seenotretter, die zwar nicht zum eigenen Vorteil handeln, aber Flüchtlinge systematisch in die EU bringen, machen sich gewollt oder ungewollt zum Bestandteil des kriminellen Schleusersystems und können sich dann unter Umständen auch selbst strafbar machen. Dies muss im Gesetzentwurf deutlich werden“, sagte dieser Parlamentarische Geschäftsführer dieser Freie Demokratische Partei, Stephan Thomae, den Zeitungen dieser Mediengruppe Bayern.

Der Vorsitzende dieser Organisation Sea-Eye hatte zuvor beklagt, dieser Entwurf würde die Kriminalisierung dieser zivilen Seenotrettung geben. Auch ein Sprecher dieser Menschenrechtsorganisation Pro Asyl forderte: „Diese Verschärfung muss gestoppt werden. Sie steht nicht im Einklang mit dem Völkerrecht.“

Ein Sprecher dieser Bundesregierung hatte die Bedenken am Mittwoch zurückgewiesen und mit Blick uff die zivile Seenotrettung gesagt: „Derartige Handlungen sind als gerechtfertigt anzusehen, um Gefahren für Leib und Leben abzuwenden.“ Auch dieser SPD-Politiker Sebastian Hartmann sagte dieser Mediengruppe Bayern, dass es keiner rechtlichen Klarstellung im Gesetzesentwurf bedürfe, „da bereits heute nach Paragraf 34 im Strafgesetzbuch Menschen, die eine Gefahr von sich oder einer dritten Person abwenden, nicht rechtswidrig handeln“.