Lübeck: Freie Dorfschule zieht nach Schließung durch das Bildungsministerium vor Gericht

Leerer Klassenraum: Privatschule in Lübeck klagt gegen Schließung

Leerer Klassenraum: Privatschule in Lübeck klagt gegen Schließung


Foto:

Klaus-Dietmar Gabbert/ DPA


Der Streit über die Schließung der Freien Dorfschule Lübeck landet vor Gericht. Die Schule klagt gegen den Widerruf der Ersatzschulgenehmigung durch das Bildungsministerium. Das bestätigte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts am Donnerstag.

Demnach beantragte die Schule beim Gericht außerdem, die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Widerruf wiederherzustellen. Ohne die Klage müsste die Schule spätestens an diesem Freitag schließen. Der Gerichtssprecher sagte, über das Verfahren sei noch nicht entschieden.

Das Kieler Bildungsministerium hatte die Genehmigung für die Schule am 19. Mai widerrufen. Zur Begründung wurden mehrere Ungereimtheiten genannt. So waren den Angaben zufolge bei unangekündigten Überprüfungen im Februar und März erheblich weniger als die angemeldeten 55 Schülerinnen und Schüler anwesend. Außerdem seien nur zwei Lehrkräfte vor Ort gewesen, obwohl es laut Plan hätten mehr sein müssen. Das Ministerium spricht bei seiner Entscheidung von ganz normalem Verwaltungshandeln der Schulaufsicht.

Vorwürfe gegen das Ministerium

Die Schulleitung der Freien Dorfschule hingegen wirft dem Ministerium vor, es handle sich um eine politische Entscheidung. Die Einrichtung habe niemals gegen das 2015 vom Ministerium genehmigte Konzept verstoßen, hatte Schulleiterin Andrea Buchholz wenige Tage nach dem Beschluss gesagt.

»Aus unserer Sicht ist die jetzige Ministeriumsleitung nicht an einer pluralistischen Schulwelt in Schleswig-Holstein interessiert.« Das sei unter anderem daran ersichtlich, dass unter der Führung von Ministerin Karin Prien (CDU) die Gründung von Freien Schulen sehr erschwert bis unmöglich sei, sagte Buchholz.


Mehr zum Thema

Das Ministerium weist diesen Vorwurf zurück: »In Schleswig-Holstein gibt es ein gutes Miteinander von öffentlichen und privaten Schulen«, sagte Sprecher David Ermes. Unterricht in der Schule müsse nach dem Schulgesetz grundsätzlich in Präsenz erteilt werden. »Onlineunterricht ist nur ganz ausnahmsweise bei besonderen Bedarfsfällen zulässig und darf keinesfalls als Regelfall stattfinden, wie es in der Freien Dorfschule praktiziert wird.« Die Pflicht zum Präsenzunterricht gelte auch für Ersatzschulen.

Die Schulleitung räumt hier durchaus Fehler ein. Die Schule erkenne an, dass die Dokumentation unterschiedlicher Lernsettings für die Behörden nicht verständlich gewesen sei. »Das wollen wir ändern«, sagte Buchholz. Zum Konzept der Privatschule gehören unter anderem Digitales Lernen und Lernen an außerschulischen Orten.


Mehr zum Thema

Der Widerruf der Ersatzschulgenehmigung gilt zwar mit sofortiger Wirkung, und die Schule ist damit geschlossen. Nach Angaben des Ministeriums besteht aber eine Wochenfrist, bis der Schulbetrieb komplett eingestellt sein muss. »Alle Schülerinnen und Schülern haben die Möglichkeit, an einer öffentlichen Schule in Nähe ihres jeweiligen Wohnortes unterzukommen«, sagte der Ministeriumssprecher. Ebenso könne die Aufnahme in andere Ersatzschulen wie die Waldorfschule Lübeck vermittelt werden.


fok/dpa