Lohntransparenzregelung: EU geht gegen diskriminierende Lohnunterschiede vor

Das Europaparlament hat strengeren Regeln für mehr Lohntransparenz zugestimmt. Unternehmen in der EU mit mehr als 100 Angestellten müssen demnach künftig Informationen zu Gehaltsunterschieden zwischen Männern und Frauen offenlegen. Das EU-Parlament sprach sich mit 427 Stimmen bei 79 Gegenstimmen und 76 Enthaltungen für eine solche Regelung aus.

Unternehmen mit weniger als 100 Angestellten unterliegen dieser Pflicht ebenfalls, sobald sie von einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin zur Offenlegung aufgefordert werden. Besteht ein Lohnunterschied von mehr als fünf Prozent, müssen Arbeitgeber in Zusammenarbeit mit der Arbeitnehmervertretung eine gemeinsame Entgeltbewertung vornehmen. Beschäftigte, die sich unterbezahlt sehen, können eine Entschädigung fordern. Der Arbeitgeber soll dann beweisen müssen, dass keine Diskriminierung vorliegt.

Laut dem Beschluss müssen die Mitgliedstaaten „verhältnismäßige und abschreckende“ Strafen für Arbeitgeber einführen, die sich nicht an die Lohntransparenzregeln halten. Das könnten etwa Geldstrafen sein, hieß es. Die EU-Länder müssen noch zustimmen, was als Formsache gilt. Dann kann die Regelung unterzeichnet und im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Die neuen Regeln treten 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft, anschließend müssen die Mitgliedsländer sie binnen drei Jahren umsetzen.

Frauen verdienen durchschnittlich 13 Prozent weniger

Die liberale Abgeordnete Samira Rafaela sagte, nicht binäre Menschen hätten dasselbe Recht auf Informationen wie Männer und Frauen. Laut der Grünenpolitikerin Kira Marie Peter-Hansen macht die neue Vorschrift „unmissverständlich“ klar, „dass wir in der EU keinerlei geschlechtsspezifische Lohndiskriminierung akzeptieren„.

Bislang verdienen Frauen in den EU-Ländern für dieselbe Arbeit durchschnittlich 13 Prozent weniger als Männer. Der sogenannte Gender-Pay-Gap hat sich in den vergangenen Jahren nur minimal verkleinert.