Lieferstreit mit Cornflakes-Hersteller: Edeka will Schadenersatz von Kellogg

Ob Cornflakes, „Froot Loops“ oder „Smacks“: Der Streit zwischen dieser Supermarktkette Edeka und dem US-Hersteller Kellogg droben höhere Lieferpreise zu Händen bekannte Frühstückscerealien spitzt sich zu. Man habe Schadenersatzansprüche im Gegensatz zu dem Unternehmen gestellt, teilte Edeka am Freitag in Hamburg mit. Damit sollen Einbußen zu Händen entgangene Erträge und Kunden-Verluste in Balance werden.
Frühstückscerealien von Kellogg’s gelten in dieser Lebensmittelbranche qua Marke, deren Produkte viele Kunden unbedingt nach sich ziehen wollen – sind selbige in einem Supermarkt nicht zu kaufen, in Betracht kommen sie woanders hin und tätigen dort ihren gesamten Einkauf.
Zur Höhe dieser Schadenersatz-Forderung wollte sich die Genossenschaft nicht bemerken, laut „Lebensmittel Zeitung“ beläuft sie sich zunächst uff rund 10 Millionen Euro. Dieser Betrag könnte solange bis Mitte 2024 uff 34 Millionen Euro steigen, sollte Kellogg weiter nicht liefern.
Auch Beschwerde nebst Bundeskartellamt
Edeka zufolge wollte Kellogg die Preise um solange bis zu 45 Prozent steigern. Dem Vernehmen zufolge akzeptierte die Supermarkt-Kette die Forderungen teilweise, ungeachtet nahm Kellogg die Belieferung nicht wieder uff – aus Sicht von Edeka hätte dies freilich geschehen zu tun sein. Nun platzt dem Lebensmittelhändler dieser Kragen. „Wir wehren uns weiter gegen dies Geschäftsgebaren einiger internationaler Markenartikelhersteller und ringen zu Händen faire Preise im Supermarktregal“, sagte Edeka-Chef Markus Mosa.
Eine dpa-Anfrage an Kellogg blieb zunächst unbeantwortet. Es geht ebenso um Chips dieser Marke Pringles, die in dem Streit freilich vielmehr eine Nebenrolle spielen. Sie sind ein längst nicht so starkes Einkaufsmagnet wie die Kellogg’s-Cerealien.
Separat zur Schadenersatz-Forderung hat sich Edeka schon vor geraumer Zeit beim Bundeskartellamt droben den Cornflakes-Hersteller beschwert. Nach Lesart von Edeka nach sich ziehen die US-Amerikaner wegen ihrer marktbeherrschenden Stellung im Sortiment Frühstückscerealien eine Belieferungspflicht. Ein Sprecher dieser Bonner Behörde äußerte sich zurückhaltend. „Die Beschwerde liegt uns vor“, sagte er. „Wir nach sich ziehen noch nicht kategorisch, ob wir den Vorwürfen nachgehen werden.“ In einem nächsten Schritt könnten die Wettbewerbshüter den US-Konzern zu einer Stellungnahme vorladen – ob die Behörde dies tut, ist ungeschützt.