Landgericht Berlin: FC Bundestag muss AfD-Mitglieder konnivieren
Abgeordnete der AfD dürfen Mitglieder im Fußballverein des Bundestages bleiben. Der vom FC Bundestag im März 2024 gefasste Beschluss, dass eine Mitgliedschaft im Verein unvereinbar sei mit einer Mitgliedschaft in der AfD, sei unzulässig und damit nichtig, urteilte das Landgericht Berlin. In seiner Grundsätzlichkeit verstoße der Beschluss gegen die Satzung des Vereins, begründete die Vorsitzende Richterin das Urteil am Ende der etwa halbstündigen Verhandlung.
Der Verein hatte den Unvereinbarkeitsbeschluss auf einer Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 29 Abgeordneten bei elf Neinstimmen und zwei Enthaltungen getroffen. Man wolle klarmachen, „dass wir im FC Bundestag keine Mitglieder dulden, die als Mitglieder der AfD das Paktieren mit dem Rechtsextremismus vollziehen oder zumindest billigend in Kauf nehmen“, hatte Vereinschef und Kapitän Mahmud Özdemir damals gesagt. Die vier AfD-Vereinsmitglieder Malte Kaufmann, Jörn König, Petr Bystron und Wolfgang Wiehle waren damit zwar noch nicht wirksam ausgeschlossen, der Vorstand suspendierte sie jedoch vom Spielbetrieb und tilgte sie von der Website des Vereins.
Beschluss verstößt gegen die Satzung
Die Richterin folgte in ihrem Urteil der Argumentation des Anwaltes der AfD-Abgeordneten, dass die Satzung einen solchen Unvereinbarkeitsbeschluss nicht vorsehe, also gegen die Satzung verstoße. „Die Mitglieder haben ein Recht darauf, dass sich der Verein an die Satzung hält“, sagte sie. Die Gegenrede von Vereinschef Mahmut Özdemir, der Unvereinbarkeitsbeschluss sei nur als Signal an die vom Verfassungsschutz beobachtete rechtsradikale AfD zu verstehen gewesen, welche Werte der Verein vertritt, überzeugte sie nicht.
König, Bystron und Wiehle waren nach dem Einzug der AfD in den Bundestag 2017 in den Verein eingetreten, der eigener Darstellung nach „überparteilich und interfraktionell die Werte der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und des parlamentarischen Systems vertritt“. Kaufmann kam erst nach der Wahl 2021 dazu – durch einstimmigen Beschluss des Vorstandes, der zuvor ein Aufnahmegespräch mit ihm geführt habe, sagte Kaufmann am Rande der Verhandlung.
Regelmäßig nach den Fraktionssitzungen habe man sich zu Spielen gegen andere Freizeitteams im Berliner Jahn-Sportpark getroffen, sagte Kaufmann. Jährlich findet zudem eine Meisterschaft mit Teams aus der Schweiz, Österreich und Finnland statt.
Politische Ansichten kein Ausschlussgrund
Eintreten kann laut den Vereinsgrundsätzen jeder, der Mitglied des Bundestages ist oder zum Parlament „in Bezug steht“. Ausschließen kann der FC Bundestag – wie es bei vielen anderen Vereinen auch geregelt ist – Mitglieder nur bei Verstößen gegen die Satzung oder bei vereinsschädigendem Verhalten. Politische Ansichten sind dafür unerheblich, gerade bei Vereinen, die sich als überparteilich bezeichnen. Als im Bundestag verankerter Verein nur Abgeordnete bestimmter Fraktionen aufzunehmen, wäre ein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot.
Der Verein hätte in der Mitgliederversammlung vor einem Jahr durchaus die Unvereinbarkeit mit der AfD in der Satzung verankern können, die Mehrheit dafür wäre vorhanden gewesen. Allerdings hätte dies bewirkt, dass der Verein sich nicht mehr wie bisher als „überparteilich“ hätte bezeichnen können, wenn er Abgeordnete einer im Bundestag vertretenen Partei ausschließt. Kaufmann rechnet nicht damit, dass die Mitgliederversammlung bei nächster Gelegenheit die Satzung ändert, um AfD-Abgeordnete draußen zu halten. Das sei durch die künftige CDU-Dominanz im Bundestag unwahrscheinlich, die informell auch die Entscheidungen im FC Bundestag mitbestimme.
Anders als – die privatrechtlich organisierten – Vereine kann das Bundestagsplenum übrigens AfD-Abgeordnete anders behandeln: Seit Jahren bleiben AfD-Abgeordnete bei der Besetzung wichtiger Parlamentsposten unberücksichtigt. Bei den Wahlen für das Bundestagspräsidium oder die Vorsitze von Ausschüssen verfehlen ihre Kandidatinnen und Kandidaten stets die erforderliche Mehrheit. Mehrere Klagen und Verfassungsbeschwerden der AfD dagegen scheiterten.