Kritik an geplanten Energieeffizienz-Vorgaben

Die FDP fordert Nachbesserungen an den vom Bundeswirtschaftsministerium geplanten Vorgaben zur Senkung des Energieverbrauchs der öffentlichen Hand und großer Unternehmen. Das geplante Energieeffizienzgesetz müsse wesentlich mehr Nutzen stiften, als es Kosten verursache, sagte der energiepolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Michael Kruse, am Donnerstag im Bundestag. „Überflüssige Bürokratie“ solle gestrichen, auf „kleinteilige Detailregelungen“ verzichtet werden.

Hanna Decker

Redakteurin in der Wirtschaft.

Das Kabinett hatte Mitte April den Entwurf zum Energieeffizienzgesetz beschlossen. Darin werden konkrete Ziele für die Senkung des Energieverbrauchs festgelegt. Bis zum Jahr 2030 soll der Endenergieverbrauch Deutschlands um 26,5 Prozent gegenüber 2008 sinken, bis 2040 um 39 und bis 2045 um 45 Prozent. Zuletzt wurden in Deutschland noch 2407 Terawattstunden Endenergie im Jahr verbraucht, davon knapp 700 in der Industrie. Der Primärenergieverbrauch soll bis 2030 um 39,3, bis 2040 um 51 und bis 2045 um 57 Prozent zurückgehen.

Abwärme von Rechenzentren besser nutzen

Damit das klappt, soll die öffentliche Hand mit gutem Beispiel vorangehen. Bund und Länder sollen von 2024 bis 2030 jedes Jahr mindestens 45 beziehungsweise 5 Terawattstunden Endenergie einsparen. Auch für öffentliche Stellen ab einer bestimmten Größe gibt es detaillierte Vorgaben zu Energiesparzielen. Außerdem müssen Unternehmen und Kommunen ab einer bestimmten Größe künftig Energie- und Umweltmanagementsysteme einführen. Das bedeutet, sie müssen standardisiert erfassen, wo wieviel Energie und in welcher Form verbraucht wird und was das kostet. Auf dieser Basis sollen Einsparziele und damit verbundene Maßnahmen festgelegt und veröffentlicht werden.

Explizit im Gesetzentwurf erwähnt werden Rechenzentren. Diese stehen wegen ihres großen Stromverbrauchs in der Kritik. Im Jahr 2020 waren sie für rund drei Prozent des gesamten Stromverbrauchs in Deutschland verantwortlich, Tendenz stark steigend. Die dabei erzeugte Abwärme bleibe bisher in großen Teilen ungenutzt, kritisiert das Umweltbundesamt. Rechenzentren sollen nun dazu verpflichtet werden, Energieeffizienzstandards einzuhalten und ihre Abwärme zu nutzen. Auch andere Unternehmen werden laut Gesetzentwurf verpflichtet, Abwärme aus Produktionsprozessen zu vermeiden oder, wenn technisch nicht möglich, zu verwenden. Bei Versäumnissen sind Bußgelder von bis zu 100.000 Euro vorgesehen.

„Greift in unternehmerische Freiheiten ein“

Mit dem 86 Seiten langen Gesetzentwurf setzt die Bundesregierung die Novelle der EU-Energieeffizienzrichtlinie um. Noch ist die Richtlinie nicht in Kraft, aber Ministerrat und Europaparlament hatten sich im März darauf geeinigt, sodass die Veröffentlichung im Gesetzblatt nur noch eine Frage der Zeit ist. Kruse kritisierte, dass das von Wirtschaftsminister Robert Habeck geplante Gesetz die EU-Vorgaben übererfülle: „Habecks Entwurf schießt an dieser Stelle über das Ziel hinaus.“

Auch die Union kritisierte die Pläne. Die CDU-Abgeordnete Anne König verwies darauf, dass nicht jede Nutzung von Abwärme automatisch sinnvoll sei, Investitionen könnten anderswo gegebenenfalls besser getätigt werden. Insgesamt greife der Entwurf massiv in unternehmerische Freiheiten ein und sei ein „echtes deutsches Bürokratiemonster“. Dadurch drohten ganze Betriebsstätten stillgelegt zu werden. Die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft befürchtet einen „radikalen und so für den Standort Deutschland nicht akzeptablen Einschnitt“, der eine Schrumpfung der deutschen Wirtschaft befürchten lasse. Der Lobbyverband DENEFF hingegen begrüßte das Vorhaben und teilte mit, in Folge der Energiepreiskrise werde es noch dringender, Energie deutlich produktiver zu nutzen, auch, damit Deutschland wirtschaftlich international Anschluss halten könne.