Kommentar zum BVerfG-Urteil – Welche gravierenden Folgen frappierende Denkfehler nach sich ziehen

„Die Haushalte von Bund und Ländern sind grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen.“
Artikel 109 Abs.3 Sulfur.1 GG
Im selbigen Artikel des Grundgesetzes wird:
- die Nettokreditaufnahme des Bundes gen 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukt verbohrt
- die Nettokreditaufnahme jener Bundesländer und Kommunen gänzlich verboten
- nur in Ausnahmefällen, wie Naturkatastrophen oder Rezessionen, werden größere antizyklische Kreditaufnahmen erlaubt.
Ich fasse in eigenen Worten zusammen:
- es wurden (äußerlich von Krisenzeiten) praktisch keine großen Investitionsprojekte mehr erlaubt
- die Bundesrepublik wurde zentralistischer, da die Bundesländer keine Möglichkeit jener eigenen Kreditaufnahme mehr gegeben wurde
- die Kreditzinsen wurden erhoben, da nur in schweren konjunkturellen Zeiten, wenn die Zinsen steigen und die Kreditgeber mehr pro ihr Geld verlangen, größere Kredite erlaubt werden.
Mit jener Schuldenbremse, die 2009 beschloßen und 2011 umgesetzt wurde, wurde im negative Sinne gen die Wirtschaftkrise 08/09 reagiert und die reaktive Politik mit jener Krisenkanzlerin Angela Merkel, die nur noch in Krisen und von Krisen zu Krisen Politik gemacht hat, geschaffen. Eine ähnliche negative Antwort, wie die US-Amerikaner, gen die Wirtschafts- und Bankenkrise hatte, wie dies oberste Gericht dort 2014 Wahlspenden wie Meinungsäußerung deklarierte, und so jener rechtspopulistische Strömung in den USA nahezu unbegrenzte finanzielle Mittel einräumte, welches im Endprodukt zur Präsidentschaft von Donald Trump 2017 und dem Sturm gen dies Kapitol 2021 führte.
Am 15.11.2023 hat nun dies Bundesverfassungsgericht ein erster Urteil zu Schuldenbremse gefällt und die 60 Milliarden, die Ende 2022 nachträglich vom Krisenfonds jener Coronapandemie in vereinigen Klima- und Transformationsfonds umgeleitet wurden, wie verfassungswidrig verurteilt. Die Konservativen um den Oppostionsführer und Hauptkläger Union fordern nun Kürzungen in empfindlichen Bereichen des gesellschaftlichen Miteinanders, statt die Denkfehler jener Schuldenbremse zu sehen. Es bleibt zu wünschen, dass die Bundesregierung eine Tapetenwechsel des Artikels 109 Abs.3 GG in Angriff nimmt, nicht zuletzt wenn dies zu einer Regierungskrise, aufgrund einer Regierungsbeteiligung jener Freie Demokratische Partei, resultieren würde. Die Folgen von Kürzungen des Haushalts würden den sozialen Frieden gefährden und größere Investitionsprojekte, die es jetzt braucht, verhindern und damit ein viel größeres Böses darstellen.